Information

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Bleibatterien sind durch folgende
Warnsymbole
1)
gekennzeichnet:
Nicht rauchen, keine offenen Flammen,
keine Funken
no smoking, no naked flames, no sparks
Schutzbrille tragen
Shield eyes
Batteriesäure
Battery acid
Bedienungsanleitung beachten
Note operating instructions
Explosives Gasgemisch
Explosive gas
1)
Die Warnsymbole entsprechen der europäischen Industrienorm
EN 50342/1. Eine Kennzeichnung nach der GHS-CLP-Verordnung ist
nicht erforderlich.
4. Erste-Hilfe Maßnahmen
5. Maßnahmen zur
Brandbekämpung
6. Maßnahmen bei
unbeabsichtigter
Freisetzung
Verfahren zur Reinigung /
Aufnahme:
Verschüttete Säure mit Binde-
mittel – z. B. Sand – festlegen,
Neutralisation mit Kalk / Soda,
unter Beachtung der amtlichen
örtlichen Bestimmungen
entsorgen,
nicht in die Kanalisation,
ins Erdreich oder in Gewässer
gelangen lassen.
7. Handhabung und
Lagerung
Unter Dach frostfrei lagern;
Kurzschlüsse vermeiden.
Kunststoffgehäuse vor direkter
Sonneneinstrahlung schützen.
Bei großen Mengen Absprache
mit örtlichen Wasserbehörden.
Sollten Batterien in
Lagerräumen geladen werden,
unbedingt Gebrauchsanweisung
beachten.
Bei Arbeiten an Batterien sind
Schutzbrille und elektrostatisch
leitende Schutzkleidung und
Sicherheitsschuhe zu tragen.
Allgemeine Hinweise:
Schwefelsäure wirkt ätzend und
gewebezerstörend
nach Hautkontakt mit Wasser abspülen,
benetzte Kleidung ausziehen
und waschen
nach Einatmen von Frischluft atmen
Säurenebeln
2)
nach Augenkontakt
2)
unter fließendem Wasser
mehrere Minuten spülen
nach Verschlucken
2)
sofort reichlich Wasser trinken
Aktivkohle schlucken
Bleihaltige Batteriepaste ist als fortpflanzungs-
gefährdend eingestuft.
nach Hautkontakt mit Wasser und Seife reinigen
2)
Arzt hinzuziehen.
Geeignete Löschmittel:
Bei Elektrobränden im Allgemeinen ist Wasser das geeignete Löschmittel. Bei
Entstehungsbränden ist das Löschen mit CO
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die effektivste Lösung. Die Feuerwehr ist so
geschult, dass bei Elektrobränden (bis 1 kV) beim Löschen mit Sprühstrahl ein Abstand von
1 m und beim Löschen mit Vollstrahl ein Abstand von 5 m einzuhalten ist. Beim Löschen von
Elektrobränden in Anlagen mit Spannungen > 1 kV gelten je nach Spannungshöhe andere
Abstände. Für Löscharbeiten an Photovoltaik-Anlagen gelten andere Regeln.
Ungeeignete Löschmittel:
Das Löschen mit Pulverlöschern ist nicht geeignet, u.a. wegen der Ineffektivität, des Risikos
und der möglichen Kollateralschäden.
Besondere Schutzausrüstung:
Für größere stationäre Batterieanlagen oder größere Lagermengen: Augen-, Atem- und
Säureschutz sowie säurefeste Kleidung.