User Manual
36 GMC-I Messtechnik GmbH
Messungen V/Hz/dB – PQ/ – MHz/% – W/nS/R
SL
– /
–
Temp – /m – W/Wh – A/Hz/thd
5.1.5 Oberschwingungsanalyse (Spannungsmessung)
In den Schalterstellungen der Funktionen Netzqualitätsanalyse
und Strommessung (A) wird mit 32 Abtastwerten pro Netzperiode
(16,7, 50, 60 oder 400 Hz einstellbar, siehe Kap. 6.4.6 auf
Seite 71) etwa einmal pro Sekunde eine Oberschwingungsana-
lyse durchgeführt.
Die FFT (Fast Fourier Transformation) liefert dabei die Schwingun-
gen bis zur 15. Harmonischen. Berechnet werden die Effektiv-
werte der Grundschwingung (HD 1) und der einzelnen Ober-
schwingungen (HD 2 ... 15) sowie der Gesamtverzerrung (THD).
Angezeigt werden jeweils Effektivwerte und harmonische Anteile
(Effektivwerte bezogen auf Effektivwert der Grundschwingung).
Die Oberschwingungsanalyse ist auch für die Zangenstrommes-
sung verfügbar.
Ð Stellen Sie den Drehschalter auf PQ.
Ð Drücken Sie die Multifunktionstaste FUNC | ENTER.
Ð Schließen Sie die Messleitungen wie zur Spannungsmessung
an.
Die Hauptanzeige zeigt die Gesamtverzerrung in % an, während
Sie auf der rechten Nebenanzeige den Gesamteffektivwert der
Verzerrungen ablesen können.
Ð Durch Betätigen der Cursortasten
s
können die Verzerrungs-
anteile (Hauptanzeige) bzw. die Effektivwerte der einzelnen
Oberschwingungen (linke Nebenanzeige) gemessen werden.
Ð Durch Druck auf ZERO | ESC gelangen Sie direkt zurück zur An-
zeige der Gesamtverzerrung (Total Harmonic Distortion).
Voraussetzungen
Die Ergebnisse der Oberschwingungsanalyse haben nur dann
Aussagekraft, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Die Grundfrequenz entspricht der eingestellten Grundfrequenz.
• Es treten nur signifikante Oberschwingungsanteile bis zur 15.
Oberschwingung auf (erkennbar an stark abfallenden Effektiv-
wertanteilen hin zur 15. Oberschwingung).
• Der AC TRMS-Wert beträgt mindestens 5% des Messbe-
reichs.
Weitere Oberschwingungsanalysen (Strommessung):
für die direkte Strommessung siehe Kap. 5.8.1,
mit Zangenstromsensor siehe Kap. 5.8.2
und mit Zangenstromwandler siehe Kap. 5.8.3.