Operation Manual

GOSSEN Foto- und Lichtmesstechnik GmbH 38
15 GOSSEN 3-Jahresgarantie für DIGISKY
Freiwillige Garantieverlängerung für das 2. und 3. Jahr
Garantiebedingungen:
Die Inanspruchnahme der Garantie setzt voraus, dass der GOSSEN Belichtungsmesser DIGISKY
von GOSSEN in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht wurde. Ansprüche aus
dieser Garantie bestehen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung ist
neben der Garantiekarte ebenso zwingend die gedruckte Kaufquittung / Rechnung erforderlich.
Für den Handbelichtungsmesser DIGISKY (Bestellnummer H260A) gibt GOSSEN Foto- und
Lichtmesstechnik GmbH gegenüber dem Verbraucher, unbeschadet der bestehenden gesetzlichen
Sach- und Rechtsmängelrechte eine selbständige Garantie von 2 Jahren im Anschluss an die 1-jährige
Internationale Herstellergarantie zu folgenden Bedingungen:
Sollte das Produkt während dieser Garantiezeit infolge eines Material- oder Herstellungsfehler
Mängel aufweisen, wird es von uns kostenfrei nach unserem Ermessen repariert, oder durch ein
mangelfreies Produkt ersetzt.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der „3 Jahres Garantie“ ist der Nachweis des
Kaufdatums durch die Vorlage der Original-Kaufquittung (Kassendruck) in Verbindung mit
der vom Händler vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Original-GOSSEN-Garantiekarte.
Die Garantieleistung muss von dem GOSSEN Zentralservice durchgeführt werden, an den das
beanstandete Gerät frei einzusenden ist. Kosten für Reparaturen, die nicht vom GOSSEN
Zentralservice vorgenommen wurden, werden nicht erstattet.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen, die durch
Bedienung entgegen den Vorschriften der Bedienungsanleitung, unsachgemäße Behandlung,
Stoß, Fall oder Verunreinigung, durch z. Bsp. Feuchtigkeit, Sand, Staub, Schmutz oder
ausgelaufene Batterien entstanden sind.
Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Reparatur-
versuche entstanden oder vergrößert wurden.
Die Garantie umfasst nicht die Reparatur, Wartung oder den Ersatz von Teilen, deren
Beschädigung bzw. Abnutzung eine regelmäßige Folge des normalen Gebrauchs ist.
Die Garantie erlischt, wenn am Produkt Veränderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des
Herstellers vorgenommen wurden.
Kein Garantieanspruch besteht auch, wenn Modelbezeichnung und/oder Seriennummer entfernt,
verändert oder unleserlich gemacht wurden.
Diese Garantie ist nicht übertragbar. Von der Garantie werden nur diejenigen GOSSEN-Produkte
umfasst, für die diese 3 Jahres Garantie ausgesprochen wurde. Die Garantieverlängerung gilt nicht für
gebrauchte und / oder von Privat gekauften Waren. GOSSEN haftet auf Schadensersatz nur aufgrund
zwingender gesetzlicher
Regelungen, insbesondere nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aber nicht hierauf
beschränkt. Der Garantieanspruch umfasst insbesondere nicht einen Ersatzanspruch wegen zerstörter
Filme, nutzlos aufgewendeter Entwicklungskosten, Datenverlust, Batterien, Reisekosten, Verdienst-
ausfall, Honorare oder sonstige, in jedweder Form durch den Sachmangel entstandenen Folgeschäden.
Sämtliche weitergehenden Zusagen, insbesondere übernommene Garantien, die ausdrücklich oder
konkludent von Dritten abgegeben wurden, binden uns nicht, sondern nur denjenigen, der die weiter-
gehende Zusage abgegeben hat. Soweit der Käufer das GOSSEN-Produkt als Verbraucher im Sinne des
Gesetzes erworben hat, werden die hieraus entstehenden gesetzlichen Mängelansprüche gegen den
Verkäufer durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wichtige Hinweise:
Bewahren Sie die Garantiekarte und die gedruckte Original-Kaufquittung sorgfältig auf. GOSSEN haftet
nicht für deren Verlust und stellt keine Duplikate aus. Senden Sie das Produkt im Falle einer notwendigen
Reparatur bitte bruchsicher verpackt mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung sowie Garantiekarte,
Kaufbeleg und ggfs. Demobildern an den Zentralservice der GOSSEN Foto- und Lichtmesstechnik
GmbH. Achten Sie hierbei in Ihrem eigenen Interesse bitte auf eine ausreichende Versicherung der
Sendung.
GOSSEN akzeptiert ausschließlich freie Einsendungen innerhalb Deutschlands und nimmt ausschließlich
Rücksendungen innerhalb Deutschlands vor. Sollte GOSSEN feststellen, dass für ein eingesandtes Gerät
nach diesen Garantiebedingungen kein Anspruch auf eine kostenfreie Service-Leistung besteht, wird dies
dem Kunden unter Angabe der voraussichtlichen Reparaturkosten mitgeteilt. Erteilt der Kunde nicht
innerhalb von zwei Wochen einen entsprechenden Reparaturauftrag, wird das Gerät unrepariert
an ihn zurück gesandt.