Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010)
Erstellt am:
25.01.2015
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Gültig ab:
25
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01
.201
5
Version:
01
E
rsetzt Version:
vom
09.10.2007
Produktname:
GRL 100
Hersteller:
GHM Messtechnik GmbH
Seite : 8 / 9
13.
Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Behandlung verunreinigter Verpackungen
Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwertung zugeführt werden.
Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Das Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Die Entsorgung ist in Ländern und Gemeinden unterschiedlich geregelt, deshalb ist die Entsorgungsart bei den
örtlichen Behörden (Rathaus) zu erfragen.
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischen Abfallkatalog (AVV) ist in Absprache mit
dem regionalen Entsorger vorzunehmen.
14. Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
UN 1789 CHLORWASSERSTOFFSÄURE, 8, II+III
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID
UN 1789
CHLORWASSERSTOFFSÄURE
, 8, II+III
IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR
1789
CHLORWASSERSTOFFSÄURE
EmS: F-A S-B
14.3
Transportgefahrenklassen
ADR: 8 Ätzende Stoffe
ADR, IMDG, IATA: II
14.4
Verpackungsgruppe
Verpackungsgruppe III
14.5
Umweltgefahren
Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe
ADR/RID / IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR: ja / nein
Marine Pollutant: yes / no
14.6
Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender
keine
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
keine Massenbeförderung vorgesehen