Information

Herstellergarantie
2 Jahre plus
Stand: September 2016
Gültig ab 01. Oktober 2016 Seite 3
Der Endkunde kann Garantieleistungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
er einen auftretenden Fehler vor Inanspruchnahme der Garantieleistungen
anzeigt, soweit eine solche Anzeige im Einzelfall nicht unzumutbar ist. Erster
Ansprechpartner für die Anzeige im Rahmen der GROHE Herstellergarantie
ist in der Regel der Fachhandwerker, bei dem der Endkunde das Produkt
erworben hat, ansonsten eine von GROHE bevollmächtigte
Kundendienststelle oder GROHE selbst. Ausreichend hierfür ist ein Anruf bei
der GROHE Service Organisation. Die Anzeige muss innerhalb einer
angemessenen Frist nach der Entdeckung des Fehlers, in jedem Fall aber vor
Ablauf der Garantiefrist, erfolgen.
Ausschluss der Garantie
Die Inanspruchnahme der Garantie ist insbesondere dann ausgeschlossen,
wenn der Einbau, die Pflege, Wartung oder Reparaturen des Produktes
nicht fachgerecht vorgenommen wurden,
wenn der Fehler auf Bedienungsfehler oder eine falsche Handhabung des
Produktes zurückzuführen ist,
wenn der Fehler aufgrund von fehlender oder fehlerhafter Wartung auftritt,
wenn bei einer Reparatur oder der Wartung des Produktes andere als
Original GROHE Ersatzteile verwendet wurden,
wenn der Fehler durch den Transport oder den Einbau des Produktes
hervorgerufen wurde,
wenn die Oberfläche verkratzt wurde,
wenn es sich bei dem Produkt um ein Ausstellungsprodukt oder Display
handelt,
wenn Verbrauchsmaterial (wie zum Beispiel Filter, Filterpatronen,
Luftsprudler oder Batterien) oder Verschleißmaterial (wie zum Beispiel
Dichtungen oder Schläuche) betroffen ist,
wenn der Fehler durch den Bruch zerbrechlicher Teile (wie zum Beispiel
Glas oder Glühlampen) verursacht wurde,
wenn der Fehler aufgrund von aggressiven Umgebungseinflüssen (wie
zum Beispiel Chemikalien oder Reinigungsmittel), Kalkablagerungen oder
Störungen durch Eis und/oder Kalk auftritt,
wenn der Fehler durch spezifische Umgebungssituationen (wie zum
Beispiel Über- oder Unterdruck auf der Leitung, Über- oder Unterspannung
auf der Leitung) hervorgerufen wird, oder
wenn der Fehler auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung des
Produktes durch den Endkunden oder einen Dritten zurückzuführen ist.