Operation Manual

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Garantiebedingungen
Gewährleistungen und
Bestimmungenausschließlich für die
Schweiz
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren
Händler oder das Sagem Communications Helpdesk
wenden. Es muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und
unter normalen Nutzungsbedingungen. Sagem
Communications übernimmt keine Haftung für nicht
bestimmungsgemäße Nutzung und die daraus
resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder
das Sagem Communications Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
SAGEM übernimmt innerhalb eines
Garantiezeitraums von 24 vierundzwanzig Monate (3
-drei- Monate für Zubehör) ab dem Kaufdatum ohne
Berechnung und nach eigenem Ermessen
Reparaturarbeiten und Kosten für Ersatzteile, wenn
am Gerät Fehler auftreten, die auf eine fehlerhafte
Verarbeitung zurückzuführen sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit SAGEM einen
Wartungsvertrag über das Gerät abgeschlossen hat,
gemäß dem die Reparatur im Hause des Kunden
erfolgt, werden keine Gerätereparaturen im Hause
des Kunden durchgeführt. Der Kunde muss das
defekte Gerät an die Adresse zurückschicken, die er
vom Händler oder vom Sagem Communications
Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden
muss, ist diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne
Änderungen, Notizen oder unleserliche Stellen)
beizulegen, der nachweist, dass für das Produkt noch
ein Garantieanspruch besteht. Wird kein Kaufbeleg
beigelegt, legt die SAGEM-Reparaturwerkstatt das
Produktionsdatum als Referenz für den
Garantiestatus des Produkts zugrunde.
Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen,
gewährt Sagem Communications keinerlei implizite
oder explizite Garantien, die nicht in diesem Abschnitt
aufgeführt wurden und ist nicht haftbar für jegliche
direkte oder indirekte bzw. materielle oder
immaterielle Beschädigungen außerhalb des
vorliegenden Garantierahmens.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder
teilweise aufgrund eines Verstoßes gegen eine
zwingende Verbraucherschutzvorschrift des
nationalen Rechts ungültig oder illegal sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
Garantie hiervon unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der
Herstellgarantie unberührt.
B) Garantieausschluss
SAGEM übernimmt keine Haftung aus der Garantie in
Bezug auf:
Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen
aus einem oder mehreren der folgenden Gründe:
- Nichteinhaltung der Installations- und
Gebrauchsanweisungen
- Äußere Einwirkungen auf das Gerät
(einschließlich, aber ohne Einschränkung auf:
Blitzschlag, Feuer, Erschütterungen, Vandalismus,
ungeeignetes / schlechtes Stromnetz oder
Wasserschäden jeder Art)
- Modifizierung der Geräte ohne schriftliche
Genehmigung von SAGEM
- Ungeeignete Betriebsbedingungen, insbesondere
Temperaturen und Luftfeuchtigkeit
- Reparatur oder Wartung des Geräts durch nicht
von SAGEM autorisierte Personen
Abnutzung der Geräte und Zubehörteile aufgrund
der normalen täglichen Nutzung