Information

Grundig Intermedia GmbH
Beuthener Straße 41
90471 Nürnberg
http://www.grundig.de
Garantiebedingungen
§ 1 Vertragsparteien
Die vorliegenden Garantiebedingungen gelten zwischen der Grundig Intermedia GmbH (im
Folgenden als „Grundig“ bezeichnet) und einem privaten Endkunden (im Folgenden als
„Käufer“ bezeichnet).
§ 2 Dauer und Beginn
Sofern nicht für bestimmte Produkte in der Produktbeschreibung oder in von Grundig
getätigten Werbeaussagen eine längere Dauer angegeben ist, beträgt die Garantiezeit
24 Monate und beginnt mit dem Datum des Kaufvertrages. Für den Verkauf von gebrauchten
Geräten durch unsere Vertragshändler gilt eine Garantiezeit von 6 Monaten.
§ 3 Plichten des Käufers
Der Käufer hat die Pflicht, den Mangel unverzüglich nach Feststellung vor Ablauf der
Garantiezeit an den Händler zu melden. Darüber hinaus hat der Käufer die Pflicht, den
Kaufnachweis aufzuheben und vorzuweisen, wobei hier insbesondere das Kaufdatum und die
Typenbezeichnung relevant sind. Weiterhin ist der Käufer verpflichtet, bei Rücksendung eine
ordnungsgemäße Verpackung des mangelhaften Produkts sicherzustellen.
§ 4 Umfang der Garantieleistung
Die Produkte von Grundig unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle hinsichtlich
Materialbeschaffenheit, Funktionalität und Verarbeitung. Produktmängel, die trotz dieser
Kontrolle auftreten, welche jedoch nicht auf unsachgemäße Verwendung (siehe § 5)
zurückzuführen sind, werden nach Wahl von Grundig durch Reparatur oder Austausch gegen
ein gleichwertiges Gerät reguliert. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit
Ablauf der Garantiefrist für das ganze Gerät. Weitere Schadensersatzansprüche jeglicher Art
sowie Schäden aus unerlaubter Handlung, Mangelfolgeschäden und Ersatz für vergebliche
Aufwendungen (gemäß § 284 BGB) sind nicht erfasst.
Für die Zeit, innerhalb der die Produkte repariert werden, werden keine Leihgeräte zur
Verfügung gestellt. Es werden auch keine Kosten übernommen, die daraus entstehen, dass
die Produkte für die Reparaturzeit nicht genutzt werden können.

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