Data Sheet

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Elbe - Werkstätten GmbH
Nymphenweg 22
21077 Hamburg
Tel: 0049-40-42868 1036 Fax: 0049-40-42868 1032 www.guttasyn.de
Email: guttasyn@elbe-werkstaetten.de Hamburg, im Jan. 2018
Hersteller-Information
zur Nutzung der
Arbeits-und Chemikalienschutzschürzen aus PVC
M3 (0,3 mm, ohne Gewebe) schwarz, weiß, honigtransparent, blau, grün
M5 (0,5 mm, ohne Gewebe) schwarz, weiß
MB5 (0,45 mm, mit Gewebe) schwarz, weiß, hellgrau, rostbraun
F5, Fettschürze, (0,5mm, ohne Gewebe) weiß
Diese Schutzkleidung erfüllt die Richtlinie 89/686/EWG für persönliche Schutzausrüstung (Kate-
gorie III). Sie ist aus hochwertigen Materialien gefertigt und entspricht den Forderungen von EN
14605:2005+A1:2009 in Verbindung mit EN ISO 13688:2013 (Typen PB [3] und PB [4]). Sie sind
lieferbar in unterschiedlichen Größen und Bebänderungen (serienmäßig Gewebeband
(M3/M5/MB5) oder auf Anfrage mit festem PVC-Band für z.B. den Lebensmittelbereich (F5)).
Die Baumusterprüfung wurde durchgeführt im Sächsischen Textilforschungsinstitut e.V., An-
naberger Str. 240, 09125 Chemnitz.
Unser Betrieb ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
1. Bedeutung der in den Etiketten verwendeten Piktogramme und Symbole:
Piktogrammhinweis, dass das Erzeugnis Schutz gegen Einwirkung flüssiger Chemika-
lien bietet.
Pflegesymbole
Diese Symbole geben Auskunft über die anzuwendenden Pflegeverfahren:
- Maschinenwäsche bei 60°C möglich - nicht bleichen - nicht bügeln- nicht chemisch rei-
nigen - nicht im Tumbler trocknen
2. Hinweise für die Anwendung der Schutzkleidung
Die Schutzwirkung wurde überprüft an
Schwefelsäure 96%, Natronlauge 40%, Salzsäure 32%, Salpetersäure 65%.
Die Chemikalienschutzschürze aus PVC ist nicht geeignet für den Umgang
mit Hitze und offenen Flammen. Der Anwender hat vor dem Einsatz eigenverantwortlich
zu entscheiden, ob die Schutzkleidung für den vorgesehenen Verwendungszweck geeig-
net ist und die beabsichtigten Sicherheitsfunktionen gewährleistet sind. Bei Fragen bitte
an den Hersteller wenden.
Durch Sichtkontrolle ist das Erzeugnis vor und während der Nutzung auf Beschädigungen zu
prüfen. Generell ist zu beachten, dass diese Kleidung allein nur einen Teilkörperschutz bietet.
Die Entscheidung darüber, welche zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Handschuhe, Schuhe) für
den Einsatzfall notwendig ist, obliegt dem Anwender. Beim Auftreten nichtbehebbarer Schäden
ist der Verfall erreicht und die Kleidung auszutauschen. Für unsachgemäße Behandlung der
Schürzen wird keinerlei Haftung übernommen. Für die Durchführung von Pflegebehandlungen
sind oben aufgeführte Pflegesymbole zu beachten. Reinigung und Dekontamination erfolgen in
der Regel durch Abspülen/Abwaschen. Knickstellen sind zu vermeiden, am besten aufgerollt
lagern oder an den Nackenbändern aufhängen. Lagerung bei Raumtemperatur.
3. Alterung
Beim Auftreten nicht behebbarer Schäden ist der Verfall (wie z.B. Brüchigkeit des Materials,
Zerstörung der Ösen, Beschädigung der Bebänderung, etc.) erreicht und die Kleidung auszutau-
schen. Für unsachgemäße Behandlung der Schürzen wird keinerlei Haftung übernommen. Das
Herstellungsdatum befindet sich auf dem Etikett, was auf der Schürze angebracht ist und
beinhaltet den Herstellungsmonat und -jahr.
4. Leistungsprofil der Schutzschürzen
Eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Chemikalien ist nicht möglich und
erfordert die Durchführung entsprechender Prüfungen.
Die Prüfung erfolgte unter Laborbedingungen und dient nur zur Orientierung für
den praktischen Einsatz.
Prüfmerkmal
Artikelgruppe
M3
M5
MB5
F5
Klasse
Abriebfestigkeit
(6 Klassen)
6
6
6
6
Biegerißfestigkeit
(6 Klassen)
6
6
6
6
Durchstichfestigkeit
(6 Klassen)
2
2
2
2
Weiterreißfestigkeit
(6 Klassen)
2
4
4
4
Höchstzugkraft
(6 Klassen)
3
6
3
4
Chemikaliendichtheit (6 Klassen)
96 % H
2
SO
4
(Schwefelsäure)
3
4
2
4
40 % NaOH
(Natronlauge)
6
6
6
6
32 % HCl
(Salzsäure)
6
6
6
6
65 % HNO
3
(Salpetersäure)
4
5
3
./.
Lebensmittelechtheit:
Bei Benutzung im Le-
bensmittelbereich darf
die Bebänderung nicht
aus einem Gewebe-
band bestehen!
Die verarbeiteten PVC-Folien sind lebensmittelecht und entsprechen
den Anforderungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Fut-
termittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch-LFGB)
in der Fassung vom 22.August 2011 (BGBL. I S.1770), sowie der Ände-
rung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vom 15.3.2012
(BGBL. I S. 481) entsprechen.

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