Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT ROST BLOCKER ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktname : ROST BLOCKER 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Verwendung des Produkts : Lösemittelverdünnbares Beschichtungsmittel für außen. 1.3.
Seite: 2/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Toxizität : 0% Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Ökotoxizität : 0% Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Achtung Gefahrenhinweise : H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Seite: 3/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische : Gemisch Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren % (w/w) Typ Flam. Liq. 3, H226 STOT SE 3, H336 Asp. Tox. 1, H304 EUH066 Aquatic Acute 1, H400 (M=1) Aquatic Chronic 1, H410 (M=1) [1] [2] ≤3 Asp. Tox. 1, H304 EUH066 [1] <1 Acute Tox. 4, H312 Eye Dam. 1, H318 Skin Sens. 1, H317 Carc.
Seite: 4/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Schutz der Ersthelfer : Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. 4.2.
Seite: 5/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal : Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8 beachten.
Seite: 6/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Hinweise zur gemeinsamen Lagerung Fernhalten von: Oxidationsmittel, starke Laugen, starke Säuren. Weitere Informationen zu Lagerungsbedingungen Hinweise auf dem Etikett beachten. Trocken, kühl und bei guter Durchlüftung lagern. Von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten. Von Zündquellen fernhalten. Rauchverbot. Unbefugten Zutritt verhindern.
Seite: 7/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Für ausreichende Lüftung sorgen. Wo vernünftigerweise praktikabel kann dies durch lokale Absaugung und einer guten allgemeinen Entlüftung geschehen. Falls dies nicht ausreicht,um die Partikel- und Lösemitteldampfkonzentration unter den Arbeitsplatz- Grenzwerten zu halten, muß ein geeigneter Atemschutz getragen werden.
Seite: 8/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand : Flüssigkeit. Farbe : Verschiedene: Siehe Etikett Geruch : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Geruchsschwelle pH-Wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. Siedebeginn und Siedebereich : 185°C Flammpunkt : Geschlossenem Tiegel: 32°C Verdampfungsgeschwindigkeit : Nicht verfügbar.
Seite: 9/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Das Gemisch wurde gemäß der konventionellen Methode der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beurteilt und wird entsprechend als Gemisch mit toxikologischen Eigenschaften eingestuft. Siehe Abschnitt 2 und 3 für Details. Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden führen, wie z.B.
Seite: 10/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, cyclische, <2% aromatische Kohlenwasserstoffe,C10-C13,n-Alkane,Isoalkane,cyclische, <2%aromatische Sonstige Angaben ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1 ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1 : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Für das Gemisch selbst liegen keine Daten vor. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Seite: 11/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Hinweise zur Entsorgung : Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten. Wird dieses Produkt mit anderen Abfallstoffen vermischt, dann gilt möglicherweise der ursprüngliche Abfallproduktcode nicht mehr und es muss ein geeigneter Code zugewiesen werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Abfallbehörde.
Seite: 12/14 ROST BLOCKER Information betreffend IATA und ADN wird als nicht relevant angesehen, weil das Material nicht verpackt ist in korrekten, zugelassenen Verpackungen, welche für diese Beförderungsarten notwendig sind. 14.6 Besondere Transport auf dem Werksgelände: nur in Vorsichtsmaßnahmen geschlossenen Behältern transportieren, die für den Verwender senkrecht und fest stehen.
Seite: 13/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU) Nicht gelistet. Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU) Nicht gelistet. Seveso-Richtlinie Dieses Produkt kann zur Berechnung herangezogen werden, um zu bestimmen, ob ein Standort unter die SevesoRichtlinie über die Gefahren schwerer Unfälle fällt. Nationale Vorschriften Lagerklasse (TRGS 510) : 3 Störfallverordnung : Zutreffend. Kategorie: 6 Entzündlich.
Seite: 14/14 ROST BLOCKER ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Volltext der abgekürzten H-Sätze H226 H304 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.