Safety data sheet Article 15035180

ROST BLOCKER AEROSOL
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
Nationale Vorschriften
Zutreffend. Kategorie: 8 Hochentzündlich.
Störfallverordnung
3 Anhang Nr. 4
Wassergefährdungsklasse
:
:
Technische Anleitung Luft
:
TA-Luft Nummer 5.2.5: 45,7%
TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 0,1%
Internationale Vorschriften
Aerosolpackungen
:
з
Hochentzündlich
Lagerklasse (TRGS 510)
:
2B
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
:
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt kann zur Berechnung herangezogen werden, um zu bestimmen, ob ein Standort unter die Seveso-
Richtlinie über die Gefahren schwerer Unfälle fällt.
Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Nicht gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC)
Nicht gelistet.
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Nicht gelistet.
Nicht anwendbar.
Wassergefährdungsklasse
:
3 Anhang Nr. 4
Türkei
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
CEPE-Code
:
1
Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.
Abkürzungen und Akronyme
:
ATE = Schätzwert akute Toxizität
CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]
DMEL = Abgeleiteter Minimaler-Effekt-Grenzwert
DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert
EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis
PBT = Persistent, bioakkumulierbar und toxisch
PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration
RRN = REACH Registriernummer
vPvB = Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
:
Seite: 13/15
22-10-2017