ETA_19-0556_HSL-4_03-06-2021
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Europäische Technische Bewertung ETA – 19/0556
Deutsche Übersetzung der Hilti Deutschland AG
,
die Originalfassung ist in französischer Sprache
Seite 2 von 29 | 20/01/2020
Besonderer Teil
Technische Beschreibung des Produkts
Der Hilti Schwerlastanker HSL4 ist ein drehmomentgesteuerter Spreizanker aus verzinktem Stahl, der in ein
Bohrloch gesetzt und durch drehmomentgesteuerte Spreizung verankert wird.
Die Produktbeschreibung ist in den Anhängen A enthalten.
Spezifikation des Verwendungszwecks
Die Leistungsdaten in Abschnitt 3 gelten nur dann, wenn der Dübel entsprechend den Angaben und unter
den Bedingungen in Anhang B verwendet wird.
Die Prüf- und Bewertungsmethoden, die dieser Europäischen Technischen Bewertung zugrunde liegen,
führen zur Annahme einer Nutzungsdauer des Dübels von 50 Jahren. Die Angaben zur Nutzungsdauer
können jedoch nicht als Garantie des Herstellers ausgelegt werden, sondern sind lediglich Hilfsmittel zur
Auswahl des richtigen Produktes im Hinblick auf die erwartete wirtschaftlich angemessene Nutzungsdauer
des Bauwerks.
Leistung des Produkts
1.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit (BWR 1)
Wesentliches Merkmal Leistung
Charakteristischer Widerstand bei statischer
und quasi-statischer Belastung, Verschiebungen
Siehe Anhänge C1 bis C5
Charakteristischer Widerstand unter seismischer Einwirkung,
Leistungsklasse C1, Verschiebungen
Siehe Anhänge C6 bis C8
Charakteristischer Widerstand unter seismischer Einwirkung,
Leistungsklasse C2, Verschiebungen
Siehe Anhänge C9 bis C11
Dauerhaftigkeit
Siehe Anhang B1
1.2 Sicherheit im Brandfall (BWR 2)
Wesentliches Merkmal
Leistung
Brandverhalten
Verankerungen erfüllen die Anforderungen für die Klasse A1
Feuerwiderstand Siehe Anhänge C12 bis C15
1.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (BWR 3)
Bezüglich gefährlicher Stoffe können die Produkte im Geltungsbereich dieser Europäischen Technischen
Bewertung weiteren Anforderungen unterliegen (z.B. auf nationaler Ebene umgesetzte europäische
Gesetzgebung und nationale Gesetze, Rechts- und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der
Bauproduktenverordnung zu erfüllen, müssen gegebenenfalls diese Anforderungen ebenfalls eingehalten
werden, wann und wo sie gelten.
1.4 Nutzungssicherheit (BWR 4)
Für die Grundanforderung Nutzungssicherheit gelten die gleichen Anforderungen wie für die Grund-
anforderung Mechanische Festigkeit und Standsicherheit.
1.5 Schallschutz (BWR 5)
Nicht relevant.
1.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz (BWR 6)
Nicht relevant.