Operation Manual
02-1
2  Fahrwerk
2.1 Fahrwerk
Rahmenteile und Achsen sind Bestandteil des 
Fahrwerkes. Es dürfen keine technischen Än-
derungen vorgenommen werden, da sonst die 
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlischt!
I
m Sinne der Verkehrssicherheit muß das Fahr-
werk eines Wohnwagens ebenso gewissenhaft 
gewartet werden wie das Zugfahrzeug selbst. Die 
Wartung sollte von Ihrem HOBBY- Vertragshänd-
ler 
ausgeführt werden. Bei Materialersatz sollten 
die vom Hersteller vorgesehenen Originalteile 
eingesetzt werden.
Schmieren und Ölen
Die Gleitstellen und Lagerteile des Fahrwerkes 
sollten regelmäßig kontrolliert und nachge-
schmiert werden. Bei Wohnwagen, die wenig 
gefahren werden, ist eine jährliche Wartung 
erforderlich.
Zum Schmieren und Ölen gilt
•  Alle 5000 Fahrkilometer bzw. mind. 1 x jährlich 
  die Schwing
hebellagerungen am Drehstabfe- 
  derachskörper schmieren.
•  Lagerstellen am Gehäuse der Auaufeinrich-
  tung schmieren.
•  Bewegliche Teile wie Bolzen und Gelenk- 
  stellen ölen.
•  Alle 5000 Fahrkilometer die Gleitstellen der 
  Auaufeinrichtung schmieren.
  Wichtig: Die Reibelemente der Sicherheits-
  kupplung WS 3000 dürfen auf keinen Fall 
  geölt oder geschmiert werden.
•  Das Lüftspiel der Lagerstellen für die Schub-
  stange von Zeit zu Zeit überprüfen.
•  Sämtliche Gleit- und Lagerteile in regelmäßi-
  gen Abständen von Schmutz befreien und 
  ölen.
Caravans sind grundsätzlich nicht 
geeignet, von LKW oder Bussen 
gezogen zu werden. Bei dauerhafter 
Nutzung muss mit Schäden gerech-
net werden.










