Operation Manual
04-1
4  Aufbau Außen
4.1 Zwangsbelüftung/Zwangsentlüftung
Für die Zwangsbelüftung gilt
Die richtige Be- und Entlüftung des Wohnwa-
gens ist Voraussetzung für einen angenehmen 
Wohnkomfort. In Ihrem Wohnwagen sind eine 
zugfreie Zwangsbelüftung im Fußboden und eine 
Zwangsentlüftung in den Dachhauben integriert, 
die in Ihrer Wirkungsweise nicht beeinträchtigt 
werden dürfen.
Die Be- und Entlüftung des Kühlschrankes kann 
mit entsprechenden Abdeckungen verschlossen 
werden, wenn dieser nicht mit Gas betrieben 
wird.
  Beachten Sie die Hinweise auf den 
Abdeckungen. Die Abdeckungen dür-
  fen nur bei Elektrobetrieb im Winter
  verwendet werden.
  Wir empfehlen, Dachhauben zu öff- 
  nen, wenn der Caravan zu Wohn-
  zwecken benutzt wird.
  Durch Kochen, nasse Kleidung usw.
  entsteht Wasserdunst. Jede Person
  scheidet in einer Stunde bis zu 35 g
  Wasser aus. Deshalb muß je nach 
  relativer Luftfeuchtigkeit zusätzlich 
  durch die Fenster und Dachhauben 
  be- und entlüftet werden (siehe auch 
  „Winterbetrieb“). Wir empfehlen, 
  Dachhauben zu öffnen, wenn der 
  Caravan zu Wohnzwecken benutzt 
  wird.
Die Sicherheitslüftung darf unter 
keinen Umständen verschlossen 
werden, auch nicht teilweise.










