Operation Manual
04-5
4.3 Außenspiegel
Für den Anhängerbetrieb muß das Zugfahrzeug 
mit zwei Außenspiegeln ausgerüstet sein. Die 
Außenspiegel müssen sicherstellen, dass die 
Fahrbahn neben dem Anhänger ausreichend 
eingesehen werden kann.
  Aus Sicherheitsgründen müssen vor
  jeder Fahrt die Außenspiegel am
  Zugfahrzeug eingestellt werden.
Für den Kauf von Zusatzspiegeln gilt
•  Das Gespann nach Möglichkeit zum Kauf
  mitnehmen.
•  Vor Ort eine Paßprobe durchführen.
•  Spiegel auf Eignung für das Fahrzeug und für
  die Sitzposition des Fahrers prüfen.
•  Zusatzspiegel sollten EG-typgeprüft sein und
  somit den EG Richtlinien entsprechen.
Beim Besteigen der Heckleiter gilt
•  Leiter vorsichtig besteigen.
•  Beim Besteigen der Leiter mit beiden Händen
  festhalten.
•  Auf dem Dach nicht freihändig herumlaufen.
4.4 Heckleiter und Dachreling










