Operation Manual
08-1
8  Gas
8.1 Allgemeine Sicherheitsregeln für den Gebrauch 
 von Flüssiggasanlagen
Prüfung der Gasanlage
•  Flüssiggasanlagen vor der ersten Inbetrieb-
nahme von einem Sachkundigen überprüfen 
lassen.
•  Die Prüfung der Gasanlage ist alle 2 Jahre 
von einem Flüssiggas-Sachkundigen zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüfbescheinigung 
nach DVGW Arbeitsblatt G 607 und EN 1949 
zu bestätigen.
•  Auch Regler, Schläuche und Abgasführungen 
müssen geprüft werden.
•  Wir empfehlen, den Sicherheitsregler und die 
Schlauchleitungen nach spätestens 10 Jahren 
zu ersetzen.
•  Verantwortlich für die Veranlassung der 
Prüfung ist der Betreiber. Das gilt auch für 
Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr 
zugelassen sind.
Einbauten und Änderungen
•  Einbauten und Änderungen an der Gasanlage 
dürfen nur vom Fachmann durchgeführt wer-
den.
•  Es dürfen ausschliesslich Geräte mit einem 
einheitlichen Anschlussdruck von 30 mbar 
betrieben werden. 
Regler und Ventile
•  Ausschließlich spezielle Fahrzeugregler mit 
Sicherheitsventil verwenden. Andere Regler 
sind gemäß DVWG-Arbeitsblatt G 607 nicht 
zulässig und genügen den starken Beanspru-
chungen nicht.
• Druckregler müssen einen festen Ausgangs-
druck von 30 mbar haben. Hierfür gelten die 
Anforderungen der EN 12864, Anhang D. Die 
Durchussrate des Reglers muss 1,2 kg/h 
betragen.   
Der Gasbetriebsdruck beträgt
30 mbar.










