Operation Manual
09-1
9. Gasanlage
9.1 Allgemeine Sicherheitsregeln für den Gebrauch
von Flüssiggasanlagen
Prüfung der Gasanlage
• Flüssiggasanlagen vor der ersten Inbetrieb-
nahme von einem Sachkundigen überprüfen
lassen.
• Die Prüfung der Gasanlage ist alle 2 Jahre
von einem Flüssiggas-Sachkundigen zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüfbescheinigung
nach DVGW Arbeitsblatt G 607 und EN 1949
zu bestätigen.
• Auch Regler, Schläuche und Abgasführungen
müssen geprüft werden.
• Wir empfehlen, den Sicherheitsregler und die
Schlauchleitungen nach spätestens 10 Jahren
zu ersetzen.
• Verantwortlich für die Veranlassung der
Prüfung ist der Betreiber. Das gilt auch für
Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr
zugelassen sind.
Einbauten und Änderungen
• Einbauten und Änderungen an der Gasanlage
dürfen nur vom Fachmann durchgeführt werden.
• Es dürfen ausschliesslich Geräte mit einem
einheitlichen Anschlussdruck von 30 mbar
betrieben werden.
• JedeVeränderungderGasanlagebedarfeiner
neuen Gasprüfung durch einen anerkannten
Sachkundigen und dessen schriftliche Bestä-
tigung.
Regler und Ventile
• Ausschließlich spezielle Fahrzeugregler mit
Sicherheitsventil verwenden. Andere Regler
sind gemäß DVWG-Arbeitsblatt G 607 nicht
zulässig und genügen den starken Beanspru-
chungen nicht.
Der Gasbetriebsdruck beträgt
30 mbar.
Verschraubungen am Gasdruckregler
haben Linksgewinde.