Operation Manual

09-1
9. Gasanlage
9.1 Allgemeine Sicherheitsregeln für den Gebrauch
von Flüssiggasanlagen
Prüfung der Gasanlage
Flüssiggasanlagen vor der ersten Inbetrieb-
nahme von einem Sachkundigen überprüfen
lassen.
Die Prüfung der Gasanlage ist alle 2 Jahre
von einem Flüssiggas-Sachkundigen zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüfbescheinigung
nach DVGW Arbeitsblatt G 607 und EN 1949
zu bestätigen.
Auch Regler, Schläuche und Abgasführungen
müssen geprüft werden.
Wir empfehlen, den Sicherheitsregler und die
Schlauchleitungen nach spätestens 10 Jahren
zu ersetzen.
Verantwortlich für die Veranlassung der
Prüfung ist der Betreiber. Das gilt auch für
Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr
zugelassen sind.
Einbauten und Änderungen
Einbauten und Änderungen an der Gasanlage
dürfen nur vom Fachmann durchgehrt werden.
Es dürfen ausschliesslich Geräte mit einem
einheitlichen Anschlussdruck von 30 mbar
betrieben werden.
• JedeVeränderungderGasanlagebedarfeiner
neuen Gasprüfung durch einen anerkannten
Sachkundigen und dessen schriftliche Bestä-
tigung.
Regler und Ventile
Ausschließlich spezielle Fahrzeugregler mit
Sicherheitsventil verwenden. Andere Regler
sind gemäß DVWG-Arbeitsblatt G 607 nicht
zulässig und genügen den starken Beanspru-
chungen nicht.
Der Gasbetriebsdruck beträgt
30 mbar.
Verschraubungen am Gasdruckregler
haben Linksgewinde.