Operation Manual

03-10
3.10 Tempo-100-Tauglichkeit
1. Ihr Hobby Caravan ist technisch für eine
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausge-
legt. Diese Geschwindigkeit darf in keinem Fall
überschritten werden!
2. Beachten Sie die zulässigen Höchstge-
schwindigkeiten für Kombinationen in Ihrem
jeweiligen Reiseland!
3. In Deutschland wurde zum 22. Oktober 2005
die Straßenverkehrs-Ordnung [StVO] geändert.
Ihr Caravan ist bereits ab Werk auf Tempo 100
vorbereitet, was entsprechend in den Zu-
lassungsdokumenten des Caravans eingetra-
gen ist. Die Tempo-100-Plakette wird durch die
Straßenverkehrsbehörde auf Antrag bei der
Erstzulassung vergeben und hinten am Caravan
angebracht.
4. Beachten Sie unbedingt folgende Punkte,
denn Sie sind für deren Einhaltung verantwort-
lich. Bei Nichteinhaltung beträgt die Höchstge-
schwindigkeit höchstens 80 km/h!
a) Das Zugfahrzeug muss mit ABS/ABV
ausgerüstet sein und darf 3,5 t
Gesamtmasse nicht überschreiten.
b) Der Caravan muss mit hydraulischen
Schwingungsdämpfern (Stoßdämpfern
ausgerüstet sein, was bei Ihrem neuen
Hobby Caravan selbstverständlich der Fall
ist).
c) Die Reifen des Caravans müssen jünger als
sechs Jahre und mindestens mit der
Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h)
gekennzeichnet sein.
d) Der Caravan muss mit einer Stabili-
sierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1
ausgestattet sein.
Die Gesamtmasse des Caravans darf die
Leermasse des Pkw nicht überschreiten.