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Haussteuerung per Funk
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Soll-Temperatur. Im Vergleich zu WLAN-, Mobilfunk- und DECT-Netzen, bei denen man von einer
fast dauernden Funkaktivität ausgehen kann, senden HmIP-Geräte außerordentlich selten. Darüber
hinaus gibt es für das von Homematic IP verwendete Frequenzband gesetzlich vorgeschriebene
maximale Sendezeiten von 36 Sekunden pro Stunde und Gerät. Diese werden in einer normalen
Installation allerdings bei Weitem nicht erreicht.
Bezüglich der Sendeleistung und Sendedauer lässt sich folgender Vergleich anführen: Ein
typisches Mobilfunkgespräch dauert etwa 5 Minuten bei einer durchgängigen Sendeleistung von
mindestens 300 mW. Im Vergleich dazu sendet ein HomematicIP Aktor insgesamt ca. 1 Sekunde
pro Tag bei 10 mW Leistung.
Mit anderen Worten: Um die Funkbelastung eines fünfminütigen Mobilfunkgesprächs zu
erreichen, müsste über 25 Jahre täglich ein Homematic IP Aktor geschaltet werden. Der Aktor
müsste sich zusätzlich in unmittelbarer Nähe zum Körper befinden (vgl. Mobiltelefon am Ohr).
Gesetzliche Anforderungen
Alle Homematic IP Geräte weisen zusätzlich das CE-Zeichen auf – als Hinweis darauf, dass das
Produkt geprüft wurde und es den gesetzlichen Anforderungen der EU zur Gewährleistung
von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz entspricht, bevor es in Verkehr gebracht
wurde.
Der eQ-3 Unternehmensgruppe liegt eine Erklärung des international renommierten Testlabors
Phoenix Testlab vor, das die Übereinstimmung der HomematicIP Geräte
mit der europäischen
Norm EN 62479 nachweist. Konkret geht es in dieser Norm um die „Übereinstimmung von
elektronischen und elektrischen Geräten kleiner Leistung mit den Basisgrenzwerten für die
Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern (10 MHz bis 300 GHz)“
2
. Laut dieser
Erklärung liegen die Homematic IP Funkmodule weit unterhalb der gesetzlich definierten
„Strahlungs“-Grenzwerte.
Insgesamt kann man davon ausgehen, dass bei der im Rahmen des HomematicIP
Systems
verwendeten Funktechnik keine gesundheitlichen Risiken entstehen können. Dies gilt auch für
Personen mit Hörgeräten und Herzschrittmachern – ein Aspekt, der zusätzlich durch die Prüfung
innerhalb der eigenen EMV (Abteilung für elektromagnetische Verträglichkeit) sichergestellt
worden ist.
2 DIN EN 62479:2011-09