Information
BMG / 01.03.2021
Erweiterung der Nationalen Teststrategie Stand der berlegungen des BMG
I. Flchendeckendes Angebot kostenloser PoC-Antigen-Schnelltests
Die Nationale Teststrategie wurde in den letten wlf Monaten bestndig weiterentwi-
ckelt. Dies ist auf Grundlage weier Prinipien geschehen: Erstes und wichtigstes Prinip
ist die Umsetung fachlicher Erkenntnisse und Empfehlungen. Das weite Prinip und not-
wendige Voraussetung ist die ausreichende Verfgbarkeit und nachgewiesene Qualitt
entsprechender Tests.
Seit dem Herbst 2020 stehen sogenannte Point of Care (PoC)-Antigen-Schnelltests in
ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung und sind seitdem Bestandteil der Natio-
nalen Teststrategie und der Test-Verordnung (TestV) des Bundes. Diese dienen insbeson-
dere zur präventiven Testung im Gesundheitswesen und in Gemeinschaftseinrichtungen.
Die Angaben der Hersteller zur Qualität der nach Test-Verordnung abrechenbaren PoC-
Antigen-Schnelltests werden zudem in einem von Paul- Ehrlich-Institut (PEI) und Robert
Koch-Institut (RKI) erarbeiteten Evaluierungprozess überprüft.
Nachdem die meisten Tests, insbesondere der grovolumigen Hersteller, diese Qua-
littsprfung bestanden haben und nachdem nach Angaben ahlreicher Marktteilnehmer
im Januar 2021 nun erstmalig das Angebot an PoC-Antigen-Schnelltests die Nachfrage
deutlich berstiegen hat, ist rechteitig ur schrittweisen Aufhebung der Kontaktbe-
schrnkungen (Winter-Lockdown) die Grundlage fr eine qualitative Weiterentwicklung
der Nationalen Teststrategie gegeben:
Die Nationale Teststrategie und die TestV werden so angepasst, dass vom xx. Mr 2021
bis zum 30. Juni 2021 (Anfang Juni erfolgt eine Evaluation der Manahme) jeder Brger
und jede Brgerin (Brgertest) in den Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
bei vom ffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Dritten oder in Artpraxen sowie in
den von den Kassenrtlichen Vereinigungen betriebenen Testentren zweimal wöchent-
lich kostenlos einen PoC-Antigen-Schnelltest durchfhren lassen kann. Um sicherustel-
len, dass in kurer Zeit ausreichend Testkapaitten entstehen bw. genutt werden
knnen, soll der Kreis der beauftragbaren Dritten um weitere Dienstleister erweitert wer-
den. Diese haben bereits beim Aufbau der Testkapaitten an den Flughfen, Bahnhöfen
und Autobahnen in kurer Frist Testentren aufgebaut. Wo ntig, wird das BMG durch
eine nderung der Mediin-Produkte-Abgabeverordnung diesen beauftragten Dritten den
Bezug der Schnelltests ermglichen.
Die allermeisten Schnelltests erfordern eine gewisse Vorkenntnis zur richtigen Probenent-
nahme (tief im Rachen / tief in der Nase) und knnen daher nur durch Dritte oder nach
einer (Video-) Schulung zur richtigen (Selbst-) Beprobung eingesetzt werden. Für be-
stimmte Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die Schulungskosten auf Grund-
lage der Test-VO übernommen. Da der die Probe entnehmende Dritte sich dabei selbst in
das Risiko einer Infektion begibt, sind entsprechende Arbeitsschutz- und Hygienemaßnah-
men sowie die Bereitstellung entsprechender medizinischer Schutzkleidung erforderlich.
Das Ergebnis eines Schnelltests, der durch geschulte Dritte durchgeführt wurde, ist dem
Getesteten mitzuteilen und ggf. schriftlich oder elektronisch/digital auszuhändigen. Ein ent-
sprechend dokumentiertes Testergebnis kann gegenüber Dritten, beispielsweise Behör-