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den, vorgelegt werden. Dies gilt zum Beispiel nach Einreise aus bestimmten Risikogebie-
ten, beim Besuch einer Pflegeeinrichtung oder ist denkbar als Voraussetzung zum Betre-
ten bestimmter Einrichtungen.
Die Vergtung erfolgt analog der in den 7ff TestV genannten Verfahren und Vorausset-
ungen und betrgt fr den Test bis u 6 EUR sowie eine Vergtung in Hhe von 12 EUR
fr die Testdurchfhrung samt Ausstellung eines Testeugnisses. Diese Vergtung ist not-
wendig, um eine ausreichende Zahl von Anbietern sicherustellen. Die Abrechnung erfolgt
ber die Kassenrtlichen Vereinigungen und wird aus dem Bundeshaushalt erstattet.
Da diese nach der TestV durchgefhrten Tests ausschlielich der Pandemiebekmpfung
und der ffentlichen Gesundheit im Sinne eines Public Health-Ansatzes dienen, nimmt der
Bund damit seine gesamtstaatliche Verantwortung wahr.
Die Kosten fr den Bundeshaushalt hngen von der nicht exakt vorhersehbaren Inan-
spruchnahme ab. Mit den Erfahrungen aus dem Freistaat Bayern, in dem es seit einiger
Zeit das Angebot der kostenlosen Testung fr die Brgerinnen und Brger gibt, sowie aus
AUT, DNK und IRL lsst sich eine monatliche Kostenbelastung von 540 810 Mio. EUR
schten (Annahme: 2 bis 2,5 % der Bevölkerung pro Tag nutzen das Angebot). Auf vier
Monate gerechnet sind das geschtte Kosten von etwa 2,16 3,24 Mrd. EUR.
II. Einfhrung von Selbsttests in Deutschland
Das ustndige Bundesinstitut fr Arneimittel und Mediinprodukte (BfArM) hat die ersten
Antrge auf nationale Sonderulassung von Selbsttests genehmigt, weitere folgen abseh-
bar. Die rechtlichen Voraussetungen fr die Eigenanwendung sind bereits seit 2. Februar
in Kraft, Selbsttests werden auf der Basis freiverkuflich erhältlich sein. Viele Anbieter ha-
ben auch Verfahren zur EU-weiten CE-Zertifizierung begonnen.
Selbsttest sind per definitionem dadurch gekennzeichnet, dass sich die Probe durch den
ungeschulten Laien korrekt bei sich selbst nehmen lässt. Hinweise zur korrekten Durch-
führung finden sich in der verständlichen Gebrauchsanweisung, viele Anbieter bieten auch
entsprechende kurze Videos an.
Beim Selbsttest sind drei Situationen zu unterscheiden:
1. Das Ergebnis eines Selbsttest kann im Grunde zusätzliche Sicherheit geben in ei-
ner konkreten Situation: im privaten Kontext für den Getesteten selbst oder bspw.
vor einem familiären Treffen oder Besuch.
2. Sinnvoll ist auch im Sinne eines präventiven Lebenswelten-Ansatzes - das Ange-
bot an Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in den Unternehmen, für sich
und das eigene Umfeld durch einen Selbsttest ein- oder zweimal die Woche zusätz-
liche Sicherheit zu geben; entsprechende Tests, verbunden mit einer Einführung in
den richtigen Gebrauch, müssten durch die Schulen und Arbeitgeber bereitgestellt
werden.
3. Erfolgt der Selbsttest unter Aufsicht / Beobachtung direkt vor Ort durch den Veran-
stalter, kann er alternativ zum bestätigten Schnelltest auch als Voraussetzung
für das Betreten eines Restaurants, eines Theaters oder Kinos dienen.
Das Bundesministerium fr Gesundheit ist bereits in Verhandlungen Herstellern, um in
entsprechenden Rahmenvertrgen (MoU) bestimmte Mindestmengen dieser Tests fr den
deutschen Markt u sichern. Dieses Instrument wurde bereits erfolgreich fr die PCR- und
die PoC-Antigen-Schnelltests genutzt. Dies ist vorsorglich entsprechend haushaltsrechtlich
abzusichern.



