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den, vorgelegt werden. Dies gilt zum Beispiel nach Einreise aus bestimmten Risikogebie-
ten, beim Besuch einer Pflegeeinrichtung oder ist denkbar als Voraussetzung zum Betre-
ten bestimmter Einrichtungen.
Die Vergtung erfolgt analog der in den  7ff TestV genannten Verfahren und Vorausset-
ungen und betrgt fr den Test bis u 6 EUR sowie eine Vergtung in Hhe von 12 EUR
fr die Testdurchfhrung samt Ausstellung eines Testeugnisses. Diese Vergtung ist not-
wendig, um eine ausreichende Zahl von Anbietern sicherustellen. Die Abrechnung erfolgt
ber die Kassenrtlichen Vereinigungen und wird aus dem Bundeshaushalt erstattet.
Da diese nach der TestV durchgefhrten Tests ausschlielich der Pandemiebekmpfung
und der ffentlichen Gesundheit im Sinne eines Public Health-Ansatzes dienen, nimmt der
Bund damit seine gesamtstaatliche Verantwortung wahr.
Die Kosten fr den Bundeshaushalt hngen von der nicht exakt vorhersehbaren Inan-
spruchnahme ab. Mit den Erfahrungen aus dem Freistaat Bayern, in dem es seit einiger
Zeit das Angebot der kostenlosen Testung fr die Brgerinnen und Brger gibt, sowie aus
AUT, DNK und IRL lsst sich eine monatliche Kostenbelastung von 540  810 Mio. EUR
schten (Annahme: 2 bis 2,5 % der Bevölkerung pro Tag nutzen das Angebot). Auf vier
Monate gerechnet sind das geschtte Kosten von etwa 2,16  3,24 Mrd. EUR.
II. Einfhrung von Selbsttests in Deutschland
Das ustndige Bundesinstitut fr Arneimittel und Mediinprodukte (BfArM) hat die ersten
Antrge auf nationale Sonderulassung von Selbsttests genehmigt, weitere folgen abseh-
bar. Die rechtlichen Voraussetungen fr die Eigenanwendung sind bereits seit 2. Februar
in Kraft, Selbsttests werden auf der Basis freiverkuflich erhältlich sein. Viele Anbieter ha-
ben auch Verfahren zur EU-weiten CE-Zertifizierung begonnen.
Selbsttest sind per definitionem dadurch gekennzeichnet, dass sich die Probe durch den
ungeschulten Laien korrekt bei sich selbst nehmen lässt. Hinweise zur korrekten Durch-
führung finden sich in der verständlichen Gebrauchsanweisung, viele Anbieter bieten auch
entsprechende kurze Videos an.
Beim Selbsttest sind drei Situationen zu unterscheiden:
1. Das Ergebnis eines Selbsttest kann im Grunde zusätzliche Sicherheit geben in ei-
ner konkreten Situation: im privaten Kontext für den Getesteten selbst oder bspw.
vor einem familiären Treffen oder Besuch.
2. Sinnvoll ist auch im Sinne eines präventiven Lebenswelten-Ansatzes - das Ange-
bot an Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in den Unternehmen, für sich
und das eigene Umfeld durch einen Selbsttest ein- oder zweimal die Woche zusätz-
liche Sicherheit zu geben; entsprechende Tests, verbunden mit einer Einführung in
den richtigen Gebrauch, müssten durch die Schulen und Arbeitgeber bereitgestellt
werden.
3. Erfolgt der Selbsttest unter Aufsicht / Beobachtung direkt vor Ort durch den Veran-
stalter, kann er alternativ zum bestätigten Schnelltest auch als Voraussetzung
für das Betreten eines Restaurants, eines Theaters oder Kinos dienen.
Das Bundesministerium fr Gesundheit ist bereits in Verhandlungen Herstellern, um in
entsprechenden Rahmenvertrgen (MoU) bestimmte Mindestmengen dieser Tests fr den
deutschen Markt u sichern. Dieses Instrument wurde bereits erfolgreich fr die PCR- und
die PoC-Antigen-Schnelltests genutzt. Dies ist vorsorglich entsprechend haushaltsrechtlich
abzusichern.