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Die Erfahrung zeigt allerdings auch, dass die Mechanismen des Marktes hier wirken und
sich die Nachfrage in kurzer Zeit entsprechendes Angebot schafft. Anders als bei Impfstof-
fen ist das Skalieren der Produktion aus Sicht der Hersteller schnell möglich.
Um Selbsttests ielfhrend in die Nationale Teststrategie des Bundes zu integrieren, wird
die Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe (BMG, BMF, BMI, BMWi,
BMAS, BMVI, BMFSFJ) einrichten, die unter anderem auch die finanziellen Rahmenbedin-
gungen einschlielich einer angemessenen Eigenbeteiligung prfen wird.
III. Verhalten bei positivem Testergebnis
Bei einem positiven Testergebnis nach einem PoC-Antigen-Schnelltest oder nach einem
Selbsttest sollte der Getestete über seinen Hausarzt oder die Rufnummer 116117 einen
Termin zur PCR-Labortestung vereinbaren und sich mindestens bis deren Ergebnis vor-
liegt, in häusliche Isolation begeben.
Bei einem positiven Testergebnis eines PoC-Antigen-Schnelltests bei einem der nach
Test-Verordnung beauftragten Teststellen soll künftig auch die Möglichkeit bestehen, di-
rekt vor Ort eine weitere Probe zur bestätigenden PCR-Labortestung zu entnehmen und
einzusenden. Der positiv Getestete sollte sich auch in diesem Fall unmittelbar in häusliche
Isolation begeben, bis das endgültige Ergebnis vorliegt. Das jeweilige Gesundheitsamt
wird informiert.
Die Kosten werden in beiden Fällen übernommen.



