Multimedia
Ändern der DVD-Länder-/Regioneneinstellungen
Die meisten DVDs, die urheberrechtlich geschützte Dateien enthalten, enthalten auch Länder-/
Regionencodes. Diese Länder-/Regionencodes sorgen international für den Schutz von
Urheberrechten.
Das Wiedergeben von DVDs mit einem Länder-/Regionencode ist nur möglich, wenn der Länder-/
Regionencode der DVD mit der Länder-/Regioneneinstellung Ihres DVD-Laufwerks übereinstimmt.
Ist dies nicht der Fall, wird beim Einlegen der DVD die folgende Meldung angezeigt. „Wiedergabe von
Inhalten aus diesem Land/dieser Region nicht möglich.“ Sie können die DVD erst abspielen, wenn Sie
die Länder-/Regioneneinstellung Ihres DVD-Laufwerks geändert haben. DVD-Länder-/
Regioneneinstellungen können über das Betriebssystem oder einige DVD-Player geändert werden.
VORSICHT Sie können die Länder-/Regioneneinstellungen für Ihr DVD-Laufwerk maximal fünf
Mal ändern.
Bei der fünften Änderung wird der betreffende Länder-/Regionencode als permanenter Länder-/
Regionencode für das DVD-Laufwerk übernommen.
Die Anzahl der zulässigen Änderungen des Länder-/Regionencodes für das Laufwerk wird auf
der Registerkarte „DVD-Region“ neben „Verbleibende Änderungen“ angezeigt. Die in diesem
Feld angezeigte Zahl ist inklusive der fünften (und damit unwiderruflichen) Änderung zu
verstehen.
So ändern Sie die Einstellungen über das Betriebssystem:
1. Wählen Sie Start > Arbeitsplatz.
2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Fenster, und wählen Sie Eigenschaften >
Hardware > Geräte-Manager.
3. Wählen Sie DVD/CD-ROM-Laufwerke, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das DVD-
Laufwerk, dessen Länder-/Regioneneinstellungen geändert werden sollen, und klicken Sie dann
auf Eigenschaften.
4. Nehmen Sie die gewünschten Änderungen auf der Registerkarte DVD-Region vor.
5. Klicken Sie auf OK.
Beachten des Urheberrechtsvermerks
Gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen gesetzlichen Bestimmungen gilt das unberechtigte
Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material (u.a. Computerprogramme, Filme,
Radiosendungen und Tonaufnahmen), mit Ausnahme von gesetzlich genau definierten Ausnahmen,
als strafbare Handlung. Verwenden Sie diesen Computer nicht für solche Zwecke.
14 Kapitel 2 Multimediasoftware DEWW