User manual with information on approval, safety and environmental compatibility
Telekommunikationsgerätezulassung
Das Telekommunikationsgerät im Computer ist für die Verbindung mit dem Telefonnetz in den Ländern und 
Regionen zugelassen, für die ein Zulassungsvermerk auf dem Typenschild auf der Unterseite des Computers 
oder auf dem Modem angebracht ist.
Ziehen Sie das mit dem Produkt gelieferte Benutzerhandbuch zurate, um sicherzustellen, dass das Produkt 
für das Land bzw. die Region konguriert ist, in dem/der Sie das Produkt verwenden. Wenn Sie nicht das Land 
bzw. die Region wählen, in dem/der das Gerät verwendet wird, kann das Modem so konguriert werden, dass 
es gegen Fernmeldevorschriften an Ihrem Aufenthaltsort verstößt. Außerdem funktioniert das Modem unter 
Umständen nicht korrekt, wenn nicht die richtige Länder- oder Regionenwahl getroen wurde. Wenn Sie ein 
Land bzw. eine Region auswählen, wird eine Meldung angezeigt, die besagt, dass das Land bzw. die Region 
nicht unterstützt wird. Dies bedeutet, dass das Modem zur Verwendung in diesem Land bzw. dieser Region 
nicht zugelassen ist und daher nicht verwendet werden sollte.
Hinweise zum Modem
Kanada, Japan, Neuseeland und die USA verfügen über eigene Hinweise zum Modem.
Modembestimmungen in den USA
Dieses Gerät erfüllt Abschnitt 68 der FCC-Bestimmungen und die Anforderungen der ACTA. Auf der Unterseite 
des Computers oder des Modems bendet sich ein Etikett, das unter anderem eine Produktkennung in 
folgendem Format enthält: US:AAAEQ##TXXXX. Geben Sie diese Daten an Ihre Telefongesellschaft weiter, 
wenn Sie dazu angefordert werden.
Geltende Zulassung für Buchse USOC = RJ11C. Stecker und Buchsen, die für den Anschluss dieses Geräts an 
eine gebäudespezische Verkabelung bzw. das Telefonnetzwerk verwendet werden, müssen den 
entsprechenden Spezikationen in Abschnitt 68 der FCC-Bestimmungen entsprechen, die von der ACTA 
übernommen wurden. Mit diesem Produkt wird ein konformes Telefonkabel und ein modularer 
Steckverbinder geliefert. Dieser ist zum Anschluss an eine kompatible, modulare Buchse vorgesehen, die 
ebenfalls konform ist. Einzelheiten dazu nden Sie in den Installationsanleitungen.
Die REN wird verwendet, um die Anzahl der Geräte zu bestimmen, die an eine Telefonleitung angeschlossen 
werden können. Mehr als die zulässige Anzahl von REN an einer Telefonleitung können dazu führen, dass die 
Geräte bei einem ankommenden Anruf nicht läuten. An den meisten, aber nicht an allen Standorten darf die 
Summe der REN die Zahl fünf (5,0) nicht überschreiten. Um mit Sicherheit zu ermitteln, wie viele Geräte 
gemäß den Gesamt-REN an eine Telefonleitung angeschlossen werden können, kontaktieren Sie Ihre 
Telefongesellschaft. Für Produkte, die nach dem 23. Juli 2001 zugelassen wurden, ist die REN für dieses 
Produkt Teil der Produktkennung im Format US:AAAEQ##TXXXX. Die durch ## dargestellten Ziern sind die 
REN ohne Dezimalzeichen (d.h. 03 ist eine REN von 0,3). Bei früheren Produkten wird die REN getrennt auf 
dem Etikett ausgewiesen.
Wenn dieses HP Gerät das Telefonnetz stört, werden Sie von der Telefongesellschaft vorab informiert, dass 
eine temporäre Abschaltung des Anschlusses erforderlich sein könnte. Wenn eine solche Vorabverständigung 
aber praktisch nicht durchführbar ist, benachrichtigt die Telefongesellschaft den Kunden so bald wie möglich. 
Außerdem werden Sie über Ihr Recht informiert, eine Beschwerde bei der FCC einzureichen, wenn Sie dies für 
erforderlich erhalten.
Die Telefongesellschaft kann an ihren Einrichtungen, Anlagen, Betriebsprozessen oder Verfahren Änderungen 
vornehmen, die den Betrieb dieses Geräts beeinträchtigen könnten. Wenn dies eintritt, werden Sie von der 
Telefongesellschaft vorab verständigt, damit Sie die erforderlichen Modizierungen an Ihrem Gerät 
vornehmen können, die einen unterbrechungsfreien Betrieb gewährleisten.
Wenn Probleme mit diesem Gerät auftreten, rufen Sie den technischen Support an. Wenn das Gerät das 
Telefonnetz stört, kann die Telefongesellschaft verlangen, dass Sie das Gerät vom Telefonnetz trennen, bis 
10 Kapitel 1 Zulassungshinweise










