Safety data sheet

Entsorgungsmethoden /
Informationen
Tonercassette nicht zerschneiden, außer bei Vorbeugungsmaßnahmen gegen eine Staubexplosion.
Fein zerstäubte Partikel können explosive Luft-Staub-Gemische verursachen. Entsorgung gemäß
den entsprechenden behördlichen Bestimmungen.
Durch das HP Planet Partners (trademark) Recyclingprogramm für Verbrauchsmaterialien ist ein
einfaches und bequemes Recycling von Original HP Verbrauchsmaterialien für Inkjet- und
LaserJet-Drucker möglich. Weitere Informationen zu diesem Programm und zu landesspezifischen
Regelungen finden Sie unter http://www.hp.com/recycle .
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Weitere Information Kein Gefahrengut laut DOT, IATA, ADR, IMDG oder RID.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
EU-Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für Ozonschicht abbauende Stoffe, Anhang I
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 für Ozonschicht abbauende Stoffe, Anhang II
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 für persistente organische Schadstoffe, Anhang I in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 1 in der
geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 2 in der
geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 3 in der
geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V, in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 166/2006, Anhang II Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Artikel 59(1) Kandidatenliste in der derzeit durch die ECHA
veröffentlichten Form
Nicht eingetragen.
Zulassungen
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIV Stoffe, die der Zulassungspflicht unterliegen
Nicht eingetragen.
Nutzungsbeschränkungen
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XVII Stoffe, die für das Inverkehrbringen und die Verwendung
der Zulassungspflicht unterliegen
Nicht eingetragen.
Richtlinie 2004/37/EG : Über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene
bei der Arbeit
Nicht reguliert.
Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am
Arbeitsplatz
Nicht reguliert.
Weitere EU Vorschriften
Richtlinie 96/82/EG (Seveso II-Richtlinie) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen
Stoffen
Nicht reguliert.
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch
chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Nicht reguliert.
Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
Nicht reguliert.
Materialname: Q6003A SDS Germany
9756 Version No.: 04 Datum der Überarbeitung: 17-08-2015 Druckdatum: 17-08-2015
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