HP Notebook Reference Guide - Windows 7 and Windows Vista

HP CCM (Client Configuration Manager) (bestimmte Modelle)
HP CCM automatisiert die Verwaltung von Software, wie z. B. von Betriebssystemen, Programmen,
Software-Updates, sowie Content- und Konfigurationseinstellungen. Dadurch wird sichergestellt, dass
jeder Computer mit der ordnungsgemäßen Konfiguration ausgeführt wird. Mithilfe dieser Lösungen
zur automatisierten Verwaltung können Sie die Software während des gesamten Lebenszyklus des
Computers verwalten.
Mit CCM können Sie die folgenden Aufgaben ausführen:
Erfassen des Hardware- und Softwarebestands auf verschiedenen Plattformen
Vorbereiten eines Softwarepakets und Durchführen einer Auswirkungsanalyse vor der
Verteilung
Festlegen von einzelnen Computern, Arbeitsgruppen oder gesamten Computerbeständen für
das Deployment und die Wartung von Software und Inhalten gemäß den Sicherheitsrichtlinien
Bereitstellen und Verwalten von Betriebssystemen, Anwendungen und Inhalten auf Computern
dezentral von jeder Stelle im Netzwerk
Integration von CCM in Help Desks und andere Systemmanagement-Tools für übergangslose
Zusammenarbeit
Nutzen einer gemeinsamen Infrastruktur zum Verwalten von Software und Inhalten auf
Standardcomputern in jedem Netzwerk für alle Benutzer im Unternehmen
Skalieren und Anpassen an die Anforderungen des Unternehmens
HP SSM (System Software Manager)
HP SSM ermöglicht per Remote-Zugriff das Aktualisieren von Software auf Systemebene auf
mehreren Systemen gleichzeitig. Bei der Ausführung auf einem Client-Computer erkennt SSM
Hardware- und Software-Versionen und aktualisiert die vorgesehene Software aus einem zentralen
Repository, dem so genannten Dateispeicher. Treiberversionen, die von SSM unterstützt werden,
sind auf der Treiber-Downloadseite von HP und auf der
Support Software
CD mit einem klar
erkennbaren Symbol versehen. Besuchen Sie die HP Website unter
http://www.hp.com/go/ssm (nur
Englisch), um von dort das Dienstprogramm SSM herunterzuladen oder weitere Informationen zu
SSM zu erhalten.
96 Kapitel 11 Verwaltung