Instructions
HT Instruments    Prüftafeln HT-PT01 & HT-PT03 
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7  Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen 
7.1  Allgemeines 
Das Prüfen ortsveränderlicher Betriebsmittel in regelmäßigen Zeitabständen ist un-
umgänglich. Nur so kann die erforderliche Sicherheit für die Benutzer der Betriebs-
mittel gewährleistet werden. 
Für den gewerblichen Bereich wird eine solche Forderung in der Unfallverhütungs-
vorschrift BGV A3 (bisher VBG 4) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ erhoben. 
Bei privat genutzten Geräten gibt es eine solche verbindliche Vorgabe nicht. Es ist 
von der Information und der Einsicht des jeweiligen ja fachunkundigen Besitzers 
abhängig ob er derartige Prüfungen von einem Fachmann vornehmen lässt. 
Folgende Tabelle aus der BGV A3  (bisher VBG 4) gibt für ortsveränderliche 
elektrische Betriebsmittel Richtwerte für Prüffristen an. Laut BGV A3 (bisher VBG 4) 
ist eine ausreichende Prüffrist festgelegt, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen in 
bestimmten Betriebsbereichen höchstens 2 % beträgt. 
Anlage/Betriebsmittel 
Prüffrist, Richt- und 
Maximalwerte 
Art der Prüfung 
Prüfer 
- ortsveränderliche 
 elektrische 
 Betriebsmittel 
 (soweit benutzt) 
Richtwert 6 Monate, auf 
Baustellen 3 Monate. 
Wird bei den Prüfungen eine 
Fehlerquote < 2 % erreicht, 
kann die Prüffrist entsprech-
end verlängert werden. 
Maximalwerte auf 
Baustellen, in 
Fertigungsstätten und 
Werkstätten oder unter 
ähnlichen Bedingungen 
ein Jahr, 
in Büros oder unter ähnlichen 
Bedingungen zwei Jahre 
auf ordnungs-
gemäßen Zustand 
Elektrofachkraft, 
bei Verwendung 
geeigneter 
Mess- und 
Prüfgeräte auch 
elektrotechnisch 
unterwiesene 
Person 
- Verlängerungs- 
 und Geräteanschluss- 
 leitungen mit 
 Steckvorrichtungen 
- Anschlussleitungen 
 mit Stecker 
- bewegliche Leitungen 
 mit Stecker 
 und Festanschluss 
Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 
Um im gewerblichen Bereich das Ziel der Prüfung, die Arbeitssicherheit der Betriebs-
mittel, in vollem Umfang zu erreichen, ist eine straffe betriebliche Organisation der 
Prüfarbeit erforderlich. Anders kann nicht gesichert werden dass die im jeweiligen 
Verantwortungsbereich wirklich alle Betriebsmittel und dann auch rechtzeitig geprüft 
werden. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Unternehmer bzw. die von diesem 
beauftragte verantwortliche Elektrofachkraft. 
Gleiches gilt für die Organisation der Prüfabläufe in der Elektrowerkstatt, um dort ein 
unfallfrei Arbeiten zu sichern. Hierfür ist der Leiter dieser Elektrowerkstatt 
verantwortlich. 










