Instructions
HT Instruments    Prüftafeln HT-PT01 & HT-PT03 
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h1  Bodenabstand der Gefahrenzone 
h2  Höhe der Kante der Schutzeinrichtung 
c  waagerechter Abstand von der Gefahrenzone 
Art der Abgrenzung 
Mindestabstand c von der äußeren Kante der Abgrenzung 
des Prüfplatzes mit der Höhe h
1
bis zu den Orten, an denen 
sich beim Prüfen ungeschützte aktive Teile befinden 
können. 
Höhe der Abgrenzung 
h
1
 in mm 
Mindestabstand  
c in mm 
Seil, Kette (ausgeschwun-
gener Zustand), Barriere, 
Schranke, Tisch o. ä. 
800 
1300 
Vollwand mit geringerem 
Schutzgrad als IP 5x 
1000 
1300 
Vollwand mit geringerem 
Schutzgrad als IP 5x und 
h
1
 1600 mm 
1200 
900 
1400 
600 
Vollwand mit höherem 
Schutzgrad als IP 5x 
1600 
beliebig entsprechend den 
örtlichen Bedingungen 
Die Abstände c gelten für eine Höhe des Prüftisches h
2
 800 mm. 
Der Mindestabstand d ist in Abhängigkeit von der Anzahl der am Prüfplatz tätigen 
Personen festzulegen. Als Richtwert für eine Person d ≈ 1000 mm. 










