Instructions
HT Instruments    Prüftafeln HT-PT01 & HT-PT03 
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6.  Vor dem Beginn der Prüfung mit der Prüftafel ist der Prüfling einer Sichtprüfung 
zu unterziehen. (Hierzu siehe die Leitlinie der Berufsgenossenschaft zur 
Wiederholungsprüfung). 
7.  Der Anschluss der Prüflinge hat nur über ihre eigenen Steckvorrichtungen oder 
über berührungsgeschützte Leitungen zu erfolgen. Das Anwenden anderer 
Anschlusssysteme, die nicht gegen Berühren geschützt sind, bedarf der 
ausdrücklichen Genehmigung der verantwortlichen Fachkraft. 
8.  Als erste Prüfung mit der Prüftafel ist am Prüfling die Sicherheitsprüfung mit dem 
Sicherheitsfester vorzunehmen. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Sicht- und 
Sicherheitsprüfung darf die Funktionsprüfung erfolgen. 
9.  Das Entfernen der Abdeckungen an mit dem Netz verbundenen Prüflingen ist nur 
dann zulässig, wenn keine andere Möglichkeit besteht, etwaige Fehler zu finden. 
Die Entscheidungen darüber werden von der verantwortlichen Fachkraft oder von 
mir getroffen. 
10. Laborversuche und ähnliche Arbeiten dürfen am Prüfplatz nur mit meiner 
Genehmigung vorgenommen werden.   
Provisorische Prüfaufbauten und Prüfgeräte sowie selbst hergestellte Prüfmittel 
und Prüfleitungen dürfen nicht zur Anwendung kommen. 
11. Bei der Arbeit und beim Aufenthalt im Prüfplatz dürfen keine metallenen 
Schmuckstücke, Schnallen oder andere leitenden Gegenstände am Körper 
getragen werden. Es sind eine allseitig den Körper bedeckende Kleidung und 
feste Schuhe zu tragen. 
12. Am Prüfplatz bzw. auf der Arbeitsfläche dürfen sich keine nicht unmittelbare zur 
Prüfung benötigten oder persönliche Gegenstände befinden. 
13. Reparaturen dürfen am Prüfplatz nur durchgeführt werden, wenn der Prüfling mit 
dem Hauptschalter oder dem Wendeschalter abgeschaltet oder durch seine 
Steckvorrichtung von der Prüftafel elektrisch getrennt wurde. 
14. Nach dem Ende einer Prüfung ist der Prüfplatz durch den Hauptschalter oder den 
Wendeschalter der Prüftafel abzuschalten. Wird der Prüfplatz nicht benutzt oder 
verlässt der mit einer Prüfung beauftragte Mitarbeiter den Prüfplatz, so ist dieser 
mittels des Hauptschalters abzuschalten. Der Hauptschalter ist dann zu abzu-
schließen. 
Täglich einmal ist die Abschaltung durch das Betätigen des Not-Aus-Tasters 
vorzunehmen. 
V.  Sonstige Festlegungen 
1.  Betriebsfremde dürfen die Werkstatt nur betreten, bzw. dort verbleiben wenn sie 
über das richtige Verhalten in der Werkstatt und in bezug auf den Prüfplatz 
belehrt wurden. Für das Einhalten dieser Festlegung ist der mit der Prüfung 
beauftragte Mitarbeiter verantwortlich. 
2.  Bei der elektrischen Durchströmung sind alle im Merkblatt „Erste Hilfe“ fest-
gelegten Maßnahmen einzuleiten.   
Jede elektrische Durchströmung ist mir bzw. in meiner Abwesenheit der 
verantwortlichen Fachkraft Herrn ...................... bzw. dem von ihm beauftragten 
Mitarbeiter sofort zu melden. 










