Instructions
HT Instruments    Prüftafeln HT-PT01 & HT-PT03 
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5.3  Erstprüfung und Inbetriebnahme des Prüfplatzes 
Das Montieren und Anschließen der Prüftafel ist eine Erweiterung der Elektroanlage 
des betreffenden Raumes. Im Zusammenhang mit dieser Erweiterung ist zu 
gewährleisten, dass die bereits bestehende Anlage den vorschriftsmäßigen 
Anschluss und Betrieb der Prüftafel/des Prüfplatzes gestattet. 
Die Erstprüfung ist nach DIN VDE0100 Teil 600 vorzunehmen. Hierzu gehören im 
wesentlichen folgende Prüfgänge: 
•  Kontrolle des vorschriftsmäßigen Zustandes der bestehenden Anlage 
•  Wirksamkeit der Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren der bestehenden 
Anlage am Einbauort der Prüftafel 
Hinweis:  Ein der Prüftafel vorgeschalteter FI-Schutzschalter muss 
verzögert sein. 
•  Sichtprüfung der Prüftafel einschließlich der elektrotechnischen Anlage des 
gesamten Prüfplatzes 
•  Messen des Isolationswiderstandes der Anschlussleitungen sowie der zum 
Not-Aus-Taster und zur Signalleuchte führenden Leitungen (R
Iso
  1,0 MΩ 
ohne Prüftafel) 
•  Kontrolle des Drehfeldes an einer der DS-Steckdosen der Prüftafel 
•  Kontrolle der Funktion aller Anschlüsse der Prüftafel durch den Anschluss 
eines Betriebsmittels; verbunden damit Kontrolle der ordnungsgemäßen 
Anzeige der Messinstrumente (Umschaltung der Messbereiche/Außenleiter); 
vor der Messung gegebenenfalls Nullpunktkorrektur (Geräteserien PM) 
•  Kontrolle der Funktion der Signalleuchte des Prüfplatzes 
•  Betätigen der Prüftaste des FI-Schutzschalters  sofortige Auslösung muss 
erfolgen 
•  Betätigen eines jeden Not-Aus-Tasters    sofortige Auslösung des Haupt-
schalters muss erfolgen, eine Wiedereinschaltung darf nur möglich sein, wenn 
der betreffende Not-Aus-Taster entriegelt wurde. 
Hinweis:  Die Prüfung sollte sinnvoller weise durch die für das Prüfen an 
diesem Platz verantwortliche Elektrofachkraft erfolgen. 
Nach der Erstprüfung darf die erste Inbetriebnahme erfolgen. Voraussetzung dafür 
und für das dann folgende Betreiben des Prüfplatzes sind jedoch: 
•  Benennen der für den Prüfplatz verantwortlichen Elektrofachkraft 
•  Vorhandensein einer vom Unternehmer/Vorgesetzten bestätigten Betriebsan-
weisung für den Prüfplatz (siehe Beispiel für eine Betriebsanweisung im 
Anhang) 
•  Belehrung aller Personen, die sich im Prüfplatz aufhalten dürfen sowie der 
Personen, die sich sicherlich oder möglicherweise in dem betreffenden Raum, 
d. h. der Elektrowerkstatt aufhalten werden. 










