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1. Geltungsbereich
Für unsere Verträge und deren Erfüllung gelten ausschließlich diese
Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Abweichende
Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt,
wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen bzw.
eine Ausführung der Lieferung /Leistung erfolgt. Jeglichen Ver-
tragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Preise und Kosten
2.1 Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Kosten für
Verpackung, Zoll, Fracht und Transport sowie zuzüglich gesetzlich
geschuldeter Umsatzsteuer. Satz 1 sowie Ziffer 3 Absatz 1 gelten
nicht, wenn es sich um einen privaten Verbraucher (§ 13 BGB)
handelt.
2.2 Auf Wunsch des Kunden abgeschlossene Transportversiche-
run gen und sonstige Versicherungen der Ware gehen ebenfalls
zulasten des Kunden. Die Fracht wird nach den am Tage der
Berech nung gültigen Frachtsätzen vergütet.
2.3 Die Wahl eines angemessenen Versandweges sowie einer ange-
messenen Versand- und Verpackungsart bleibt uns überlassen.
Jede notwendige Erhöhung bzw. Senkung der Versandkosten
durch eine zwingende nachträgliche Änderung der Verpackungs-
art, des Versandweges und der Versandart hat der Kunde zu
tragen bzw. kommt ihm zugute.
3. Gefahrübergang
3.1 Mit Kunden im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (d. h. ein Unternehmer,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent-
lich-rechtliches Sondervermögen) wird Lieferung „ab Werk“ ver-
einbart. Der Ort, an dem die Ware zur Abholung bereitgestellt
wird, ergibt sich aus dem Vertrag. Das Datum der Bereitstellung
wird dem Kunden mitgeteilt.
3.2 Dies gilt auch, wenn versandkostenfreie Lieferung vereinbart ist
oder auf Wunsch des Kunden die Sache versendet wird.
4. Pfl ichten des Kunden
4.1 Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, gilt:
a) Der Kunde hat die Sache unverzüglich nach der Ablieferung,
soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich
ist, zu untersuchen, gegebenenfalls einer Funktionsprüfung zu
unterziehen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich
Anzeige zu machen. Der Kunde hat die Sache mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Die Untersu-
chungsp icht besteht auch dann, wenn Auswahlmuster über-
sandt sind. Unterbleibt die Anzeige, so ist jegliche Mängelhaf-
tung für die Sache ausgeschlossen.
b) Die Beschaffenheit der Sache gilt als genehmigt, wenn eine
Mängelrüge bei uns nicht binnen 14 Tagen nach der Ablieferung
der Sache eingeht. Verborgene Mängel, die innerhalb der vor-
genannten Frist nicht zu entdecken sind, können nur dann
gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige
innerhalb von einem Jahr nach der Übergabe der Sache einge-
gangen ist.
4.2 Ist der Kunde keine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, gilt:
Der Kunde hat im Fall der Lieferung die Sache nach Erhalt unver-
züglich auf offensichtliche Beschädigungen hin zu untersuchen
und an uns im Fall der Beschädigung innerhalb eines Monats nach
der Ablieferung der Sache eine Mängelanzeige abzusenden.
Ziffer 4 Absatz 1b) gilt insoweit entsprechend.
4.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn und soweit wir
eine Beschaffenheitsgarantie oder eine Zusicherung abgegeben
oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
5. Mängelhaftung („Gewährleistung“)
5.1 Ist die Sache mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zu einer
zweimaligen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung/-herstellung
berechtigt. § 635 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
5.2 Der Kunde ist erst nach erfolgloser zweiter Nachbesserung oder
fehlerhafter Ersatzlieferung /-herstellung berechtigt, Nacherfüllung
nach seiner Wahl, die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
zu verlangen. Bei einem Werkvertrag ist der Kunde darüber hin-
aus berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der
dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. In den Fällen
der §§ 439 Abs. 3, 635 Abs. 3 BGB ist der Kunde abweichend
von Satz 1 sofort berechtigt, die Herabsetzung der vereinbarten
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) zu verlangen.
5.3 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen uns
im Rahmen der Mängelhaftung ist außerhalb von Körper- und
Gesundheitsschäden ausgeschlossen, soweit die Schäden auf eine
leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pfl ichten
durch unsere Organe oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung ist
im Rahmen der Mängelhaftung bei leicht fahrlässiger Pfl ichtver-
letzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
ebenfalls ausgeschlossen.
5.4 Die Mängelhaftung ist vorbehaltlich Absatz 5 bei der Lieferung
gebrauchter Sachen ausgeschlossen, soweit es sich um Kunden
im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB handelt.
5.5 Die Mängelhaftung ist nicht ausgeschlossen, wenn und soweit
wir eine Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung abgegeben
oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.6 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder einge-
schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung
unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe sowie unserer
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einschließlich ihrer Arbeit-
nehmer, Mitarbeiter und Organe.
6. Verjährung der Mängelansprüche
6.1 Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, so ver-
jähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer
Sachen in einem Jahr. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte
Sache im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiter,
so bleiben seine Rückgriffsansprüche aus § 478 BGB – abwei-
chend von den in Satz 1 genannten Fristen – unberührt.
6.2 Ist der Kunde keine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, so
verjähren Mängelansprüche bei Herstellung und Lieferung neuer
Sachen in zwei Jahren und bei Lieferung gebrauchter Sachen in
einem Jahr.
6.3 Abweichend von Absatz 1 und 2 verjähren Mängelansprüche bei
Bauleistungen im Sinne der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1
Nr. 2 BGB in fünf Jahren. In den Fällen, in denen die VOB /B ins ge-
samt Vertragsbestandteil geworden und der Kunde eine Person
im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB ist, gelten abweichend von Satz 1
die Verjährungsfristen des § 13 Nr. 4 VOB /B in der jeweils gel-
tenden Fassung für die dort genannten Leistungen.
6.4 Bei Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie
in den Fällen der Ziffer 5 Absatz 5 fi nden die gesetzlichen Ver-
jährungs fristen Anwendung.
7. Haftungsbegrenzung /-ausschluss
7.1 Wir haften – vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 8 – gleich aus
welchem Rechtsgrund nur, wenn es sich um einen Schaden
a) aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit handelt oder
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Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen

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