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Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen
11. Fälligkeit
Unsere Forderungen sind ohne Abzug 8 Tage nach Rechnungs-
zugang fällig.
12. Vorauszahlung; Sicherheitsleistung
12.1 Wir sind berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu ver-
langen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der
Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpfl ichtun-
gen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer
Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in ver-
ständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der
Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die
Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
12.2 Ist der Kunde zur Vorauszahlung nicht bereit oder in der Lage, so
können wir in angemessener Höhe Sicherheitsleistung, nicht
aber Realsicherheiten, verlangen. Die Sicherheit ist zurückzuge-
ben, wenn und soweit ihre Voraussetzungen weggefallen sind.
12.3 Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass über das
Vermögen des Kunden ein nicht offensichtlich unbegründeter
Insolvenz antrag gestellt wird.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Bei Lieferungen bleibt die gelieferte Sache bis zur vollständigen
Bezahlung in Haupt- und Nebensache unser Eigentum.
13.2 Wird die Sache mit einem Grundstück, Gebäude oder einer be -
weg lichen Sache verbunden, auf einem Grundstück eingebracht
oder in eine räumliche Beziehung hierzu gebracht, so geschieht
dies nur zu einem vorübergehenden Zweck (§§ 95, 97 BGB).
Solange das Eigentum an der Sache nicht auf den Kunden über-
gegangen ist, muss dieser den Eigentümer des Grundstücks über
diese Eigenschaft informieren, sofern er nicht selbst Eigentümer
des Grundstücks ist. Der Kunde stellt uns hinsichtlich aller An -
sprüche frei, die der Eigentümer des Grundstücks, Gebäudes oder
der beweg lichen Sache gegenüber uns hinsichtlich der Sache
geltend macht.
13.3 Im Rechtsverkehr mit Kunden im Sinne des § 310 Abs.1 BGB gilt
darüber hinaus:
a) Absatz 1 erstreckt sich auf die Bezahlung sämtlicher bisheriger
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.
b) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die gelieferten Gegenstände
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder
mit anderen zu verbinden. Die Verarbeitung oder die Verbin-
dung erfolgt für uns, wodurch wir Eigentum an den durch die
Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen
erwerben. Soweit durch die Verarbeitung unser Eigentum an
der Sache untergeht, überträgt uns der Kunde bereits heute
das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden
neuen Gegenstand.
c) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Sache im ordnungsge-
mäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt bereits heute
seine Forderungen aus den Weiterveräußerungen an uns ab.
d) Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der
Kunde nicht berechtigt.
e) Der Kunde ist berechtigt und verp ichtet, an uns abgetretene
Forderungen einzuziehen.
f) Die vorgenannten Rechte des Kunden können widerrufen
werden, soweit und solange er seinen Vertragspfl ichten trotz
Abmahnung nicht ordnungsgemäß nachkommt.
g) Der Kunde hat die Sache sorgfältig zu verwahren und, soweit
dies im Einzelfall üblich ist, auf seine Kosten ausreichend
gegen Diebstahl und Feuer zu versichern.
13.4 Wir verpfl ichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ver-
langen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
b) der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pfl ichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder
unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
7.2 Wir haften auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Ver-
tragspfl ichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach
beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertrags-
typischen Schäden (wesentliche Vertragsp ichten sind solche,
deren Erfüllung den Vertrag prägten und auf die der Kunde ver-
trauen darf).
7.3 Schließlich haften wir, wenn und soweit wir eine Beschaffenheits-
garantie oder Zusicherung abgegeben oder einen Mangel arglistig
verschwiegen haben.
7.4 Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 2 gilt gegenüber Perso-
nen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB in gleicher Weise für Schä-
den, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit von unseren Arbeit-
nehmern und Mitarbeitern, welche nicht zu unseren gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen gehören, verursacht werden.
7.5 Wir haften nicht für unvorhersehbare mittelbare Schäden, Mangel -
folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein
Fall des Absatz 1 vor.
7.6 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder einge-
schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung
unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe sowie unserer
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einschließlich ihrer Arbeit-
nehmer, Mitarbeiter und Organe.
8. Produkthaftungs- und Haftpfl ichtgesetz
8.1 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.2 Die Ersatzpfl icht für Sachschäden nach dem Haftpfl ichtgesetz
wird ausgeschlossen, soweit es sich um juristische Personen des
öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
Kaufl eute im Rahmen eines zum Betrieb ihres Handelsgewerbes
gehörenden Vertrages handelt. Die Haftung nach dem Haftp icht-
gesetz für Personenschäden bleibt unberührt.
9. Höhere Gewalt und Ähnliches
9.1 Sollten wir durch höhere Gewalt, durch Krieg, Terror, Naturgewal-
ten, Arbeitskampfmaßnahmen bei uns bzw. unseren Zulieferbe-
trieben, Beschädigung der Erzeugungs-, Übertragungs-, Vertei-
lungs- oder Kommunikationsanlagen oder Computerhard- und
-software, Anordnungen der öffentlichen Hand oder durch sons-
tige Umstände, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegt bzw.
mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Auf-
wand nicht erreicht werden kann, an der Leistung gehindert sein,
so ruhen unsere Leistungsp ichten, bis diese Umstände und deren
Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann der Kunde keinen
Schadensersatz von uns beanspruchen. Wir werden in diesen
Fällen mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass wir
unse ren Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag so bald wie möglich
wieder nachkommen können.
9.2 Der Kunde wird seinerseits im Falle von Absatz 1 von seinen
Gegen leistungspfl ichten für die Zeit des Ruhens unserer Ver-
pfl ichtungen befreit.
10. Zahlung der Vergütung; Aufrechnung
10.1 Zahlungsmittel wie Wechsel, Schecks und andere erfüllungshal-
ber gegebene Papiere werden nicht akzeptiert. Alle Kosten für die
Übermittlung des geschuldeten Rechnungsbetrages an uns und
die Gefahr trägt der Kunde.
10.2 Ist der Kunde eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, ist die
Ve rp fl ichtung des Kunden zur Zahlung des Rechnungsbetrages
erst mit dem Eingang des Betrages bei uns erfüllt.
10.3 Der Kunde kann nur mit einer fälligen Gegenforderung aufrechnen,
wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.