Certifications 2

Silvalure Klebefolie mit UV-stabilem Kleber für
den Einsatz in Insektenlichtfallen
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
Ausgabedatum: 27/03/2018 Überarbeitungsdatum: 28/06/2019 Version: 2.0
28/06/2019 (Version: 2.0)
DE (Deutsch)
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Produktform
:
Erzeugnis
Produktname
:
Silvalure Klebefolie mit UV-stabilem Kleber für den Einsatz in Insektenlichtfallen
Andere Bezeichnungen
:
Product code :6139 6170 6171 6200 6201 6210 6213 6214 6215 6217 6218 INF054
INL079 INF252 INF055 INL086 INF059 INL117 INF062 INL118 INF074 INL121 INF094
INL132 INF163 INL147 INF194 INL161 INF195 INL198 INF197 INL199 INF198 INL212
INL288
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
:
Klebeplatte (mit UV-stabilem Kleber) für den Einsatz in Insektenlichtfallen.
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer
Organisation/Firma
Anschrift
Notrufnummer
Anmerkung
Vergiftungs-Informations-
Zentrale
Zentrum für Kinder- und
Jugendmedizin,
Universitätsklinikum Freiburg
Mathildenstraße 1
79106 Freiburg
+49 (0) 761 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Produkt unterliegt nicht der Etikettierung gemäß den EG-Richtlinien oder den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften.
2.3. Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
In Zweifelsfällen oder bei anhaltenden Symptomen stets einen Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Einatmen von Frischluft gewährleisten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit milder Seife/Wasser waschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Weit geöffnete Augen mit viel
Wasser ausspülen und Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. wenn Klebstoff mit den Lippen in
Berührung kommt,
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Suchen Sie den Rat eines Arztes.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen
:
Erwärmtes Material kann zu thermischen Verbrennungen führen.
Pelsis Ltd.
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