Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830 - Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Produktcode : Toplac Bondi Blue : YKU898 1.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Achtung Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Allgemein : Flüssigkeit und Dampf entzündbar. : Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. : Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen CAS: 22464-99-9 Butanonoxim REACH #: ≤0.3 01-2119539477-28 EG: 202-496-6 CAS: 96-29-7 Verzeichnis: 616-014-00-0 Acute Tox. 4, H312 Eye Dam. 1, H318 Skin Sens. 1, H317 Carc. 2, H351 - [1] [2] Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen Hautkontakt Verschlucken : Zu den Symptomen können gehören: Kopfschmerzen Schläfrigkeit/Müdigkeit Schwindel/Höhenangst Muskelschwäche Bewusstlosigkeit : Zu den Symptomen können gehören: Reizung Austrocknung Rissbildung : Keine spezifischen Daten. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt : Symptomatisch behandeln.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Einsatzkräfte 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". : Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. In einem separatem, entsprechend zugelassenem Bereich lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Sämtliche Zündquellen entfernen.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen ebenfalls gefordert. DNELs/DMELs Es liegen keine DNELs/DMELs-Werte vor. PNECs Es liegen keine PNECs-Werte vor. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Nur bei ausreichender Belüftung verwenden.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Atemschutz Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepaßtes, luftreinigendes oder luftgespeistes und einer anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dies erfordert.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.4 Zu vermeidende Bedingungen : Alle möglichen Zündquellen (Funke, Flamme) vermeiden. Behälter nicht unter Druck setzen, aufschneiden, schweißen, hartlöten, löten, anbohren, schleifen und von Hitze und Zündquellen fernhalten. 10.5 Unverträgliche Materialien : Reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoffen: oxidierende Materialien 10.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen ASPIRATIONSGEFAHR - Kategorie 1 : Nicht verfügbar. Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Einatmen : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Hautkontakt : Wirkt hautentfettend.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Sonstige Angaben : Nicht verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat Spezies Exposition 2-Butanonoxim Akut LC50 843000 bis 914000 µg/l Frischwasser Fisch - Pimephales promelas 96 Stunden Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. 12.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Code number Abfallbezeichnung EWC 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Verpackung Entsorgungsmethoden Besondere Vorsichtsmaßnahmen : Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV Besonders besorgniserregende Stoffe Keine der Komponenten ist gelistet. Anhang XVII : Nicht anwendbar.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen. Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr.
YKU898 Toplac Bondi Blue ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben einschlägige Gesetzgebung dies gestattet, lehnt der Hersteller ausdrücklich jede Haftung für alle Verluste, Schäden und/oder Kosten ab, die sich aus Lagerung, Handhabung, Verwendung oder Entsorgung des Produkts ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Verbindung stehen. Die sichere Handhabung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung liegen in der Verantwortung der Benutzer. Die Benutzer müssen alle einschlägigen Arbeitsschutzgesetze einhalten.