Safety Data Sheet Article 26500065

Cruiser 200 White
YBP200
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Hinweise für den Arzt
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.
Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher
Beobachtung bleiben.
:
Besondere Behandlungen
Zeichen/Symptome von Überexposition
Hautkontakt
Verschlucken
Einatmen
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege
Husten
Übelkeit oder Erbrechen
Kopfschmerzen
Schläfrigkeit/Müdigkeit
Schwindel/Höhenangst
Muskelschwäche
Bewusstlosigkeit
Keine spezifischen Daten.
Zu den Symptomen können gehören:
Reizung
Rötung
Austrocknung
Rissbildung
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:
:
Augenkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus
dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,
die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem
Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide
Schwefeloxide
Metalloxide/Oxide
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein
Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr
entsteht. Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr.
Dieses Material ist für Wasserorganismen sehr giftig und hat langfristige
Auswirkungen. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt
werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige
Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben
werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen
Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
Löschpulver,
CO₂,
Sprühwasser (Nebel) oder Schaum verwenden.
5.1 Löschmittel
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Keinen Wasserstrahl verwenden.
Geeignete Löschmittel
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Ungeeignete Löschmittel
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
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Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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20/07/2017
Version
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