Safety Data Sheet Article 26499808

Cruiser 250 Navy
YBP153
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Entsorgungsmethoden
:
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Sicherstellen, dass Abfall gesammelt und zurückgehalten wird. Separat lagern.
Durch das Produkt verunreinigte Behälter sind in Übereinstimmung mit lokalen und
nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Dieses Produkt und sein
Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim
Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere
Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Dampf aus den
Produktrückständen kann innerhalb des Behälters eine hoch entzündliche oder
explosive Atmosphäre bilden. Gebrauchte Behälter nicht aufschneiden oder
schleifen, bevor diese innen nicht gründlich gereinigt worden sind.. Vermeiden Sie
die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Die Kennzeichnung als
umweltgefährlicher Stoff kann
vorliegen, wenn diese durch
sonstige
Transportvorschriften
erforderlich ist.
Nein.
III
3
FARBE
UN1263
Die Kennzeichnung als
Meeresschadstoff ist nicht
erforderlich, wenn dieser Stoff
in Mengen von ≤5 l oder ≤5
kg transportiert wird.
Ja.
III
3
FARBE. Meeresschadstoff
(Dikupferoxid,
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl),
leichte aromatische)
UN1263
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.7 Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
und gemäß IBC-Code
:
Nicht verfügbar.
FARBE
3
III
UN1263
Die Kennzeichnung als
umweltgefährlicher Stoff ist
nicht erforderlich, wenn dieser
Stoff in Mengen von ≤5 l oder
≤5 kg transportiert wird.
Spezielle Vorschriften
640 (E)
Tunnelcode
(D/E)
ADR/RID
IMDG
IATA
14.1 UN-Nummer
14.2
Ordnungsgemäße
UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
Zusätzliche
Informationen
14.5
Umweltgefahren
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
Ja.
Transport auf dem Werksgelände:
nur in geschlossenen Behältern transportieren,
die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für
das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
:
IMDG-Code Trenngruppe
:
Nicht anwendbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
26/07/2017
Version
:
2.01
14/17