Safety Data Sheet Article 25785850

EG-Sicherheitsdatenblatt
Gries Deco Company GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 09.11.2016
IPURO - Cotton Fields
Materialnummer: RCSO-GDC-015
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Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Wassernebel. alkoholbeständiger Schaum. BC-Pulver. Kohlendioxid (CO2).
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Stickoxide (NOx). Schwefeloxide.
Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten sich am Boden aus.
Das Produkt ist leicht entflammbar und kann einen Brand schüren.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln .
Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen .
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Handhabung und Lagerung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei der Verwendung in engen, warmen Räumen: Für ausreichende Lüftung sorgen.
Am Arbeitsplatz (bei der Herstellung / beim Umfüllen): Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Revisions-Nr.: 1,06 - Ersetzt die Version: 1,05 D - DE Druckdatum: 11.11.2016