Certifications 2
5031 - GRAISSE MULTI USAGES
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907
/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
13/07/2016
DE (Deutsch)
2/8
aussetzen
P102
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
2.3. Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoff
Nicht anwendbar
3.2. Gemisch
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Aceton
(CAS-Nr) 67-64-1
(EG-Nr.) 200-662-2
(EG Index-Nr.) 606-001-00-8
(REACH-Nr) 01-2119471330-49
< 20
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
Hydrocarbons, C6, isoalkanes, <5% n-hexane
(EG-Nr.)
931-254-9
(REACH-Nr) 01-2119484651-34
< 20
Flam. Liq. 2, H225
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Butan
(Anmerkung C)(Anmerkung U)
(CAS-Nr)
106-97-8
(EG-Nr.) 203-448-7
(EG Index-Nr.) 601-004-00-0
< 20
Flam. Gas 1, H220
Liquefied gas, H280
Propan
(CAS-Nr) 74-98-6
(EG-Nr.) 200-827-9
(EG Index-Nr.) 601-003-00-5
(REACH-Nr) 01-2119486944-21
< 10
Flam. Gas 1, H220
Liquefied gas, H280
Alkyl naphtalene zinc sulfite
< 5
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Anmerkung C : Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form oder als Gemisch mehrerer Isomere in
Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer oder
um ein Isomergemisch handelt.
Anmerkung U (Tabelle 3.1): Beim Inverkehrbringen müssen die Gase als „Gase unter Druck“ in die Gruppe der verdichteten Gase, der verflüssigten
Gase, der tiefgekühlten Gase oder der gelösten Gase eingestuft werden. Die Zuordnung zu einer Gruppe hängt vom Aggregatzustand ab, in dem
das Gas verpackt wird, und muss deshalb von Fall zu Fall entschieden werden.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Mit viel Wasser abwaschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptome/Schäden nach Augenkontakt
:
Augenreizung.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Kohlendioxid. Wassernebel. Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keinen festen Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Extrem entzündbares Aerosol.
Explosionsgefahr
:
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Die thermische Zersetzung verursacht : Rauch. Kohlendioxid. Kohlenmonoxid.








