Certifications 2

5051 - GRAISSE SILICONE
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
18/07/2016
DE (Deutsch)
Aceton (67-64-1)
LC50 Fische 1
5540 - 11000 mg/l
EC50 Daphnia 1
8800 mg/l
NOEC chronisch Algen
430 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
5051 - GRAISSE SILICONE
Persistenz und Abbaubarkeit
Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
5051 - GRAISSE SILICONE
Bioakkumulationspotenzial
Nicht festgelegt.
Hydrocarbons, C6, isoalkanes, <5% n-hexane
Log Kow
4
Aceton (67-64-1)
Log Kow
-0,24
12.4. Mobilität im Boden
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Zusätzliche Hinweise
:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen für die Abfallentsorgung
:
Entsorgung gemäß den örtlichen bzw. nationalen Sicherheitsvorschriften. Behälter unter Druck.
Nicht aufbrechen oder ausbrennen.
Zusätzliche Hinweise
:
Im Behälter können sich brennbare Dämpfe bilden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern
wegen der Rückstände entzündlicher Dämpfe.
Ökologie - Abfallstoffe
:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.1. UN-Nummer
1950
1950
1950
1950
1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DRUCKGASPACKUNGEN
AEROSOLS
Aerosols, flammable
AEROSOLS
AEROSOLS
Eintragung in das Beförderungspapier
UN 1950
DRUCKGASPACKUNGEN
, 2.1, (D)
UN 1950 AEROSOLS, 2.1
UN 1950 Aerosols,
flammable, 2.1
UN 1950 AEROSOLS, 2.1
UN 1950 AEROSOLS, 2.1
14.3. Transportgefahrenklassen
2.1
2.1
2.1
2.1
2.1
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlich : Nein
Umweltgefährlich : Nein
Meeresschadstoff : Nein
Umweltgefährlich : Nein
Umweltgefährlich : Nein
Umweltgefährlich : Nein
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- Landtransport
Klassifizierungscode (ADR)
:
5F
Sonderbestimmung (ADR)
:
190, 327, 344, 625