Operation Manual

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8.0 Zusatzausstattung
8.1 Fußbodenplatten
Glas - Art.nr. 50049162
Glas mit Öffnung für die Außenluftzufuhr - Art.nr. 50049131
Stahl - Art.nr. 51049133
8.2 Außenluftanschluss
Außenluftanschluss, Ø 80 mm - Kat.nr. 51047509
8.3 Specksteinaufsatzkit
Kat.nr. 51049066
8.4 Aschenleiste für Jøtul F 105 mit
Beine
BP - Kat.nr. 51049065
WHE - Kat.nr. 51049516
8.5 Aschenkastengriff
BP - Kat.nr. 51049070
9.0 Recycling
9.1 Recyclingverpackung
Ihr Kamin wird mit der folgenden Verpackung geliefert:
Eine Holzpalette kann zersägt und im Kamin verbrannt
werden.
Verpackungskarton ist auf einem Recyclinghof zu
entsorgen.
Kunststoffbeutel sind auf einem Recyclinghof zu entsorgen.
9.2 Kaminrecycling
Der Kamin besteht aus folgenden Materialien:
Metall, das auf einem Recyclinghof zu entsorgen ist.
Glas, das als Sondermüll entsorgt werden muss. Das im
Kamin verbaute Glas darf nicht im normalen Glasmüll
entsorgt werden.
Brennerplatten aus Vermiculit, die in Normalmüll entsorgt
werden können.
10.0 Garantiebedingungen
1. Umfang unserer Garantie:
Jøtul AS garantiert, dass externe Gusseisenteile zum
Kaufzeitpunkt frei von Material- oder Herstellungsfehlern sind.
Sie können die Garantie für die externen Gusseisenteile
auf 25 Jahre ab Lieferdatum verlängern, indem Sie das
Produkt im Internet unter jotul.com registrieren und die
Garantieverlängerungskarte innerhalb von drei Monaten
nach dem Kauf drucken. Wir empfehlen, die Garantiekarte
zusammen mit dem Kaufbeleg aufzubewahren. Jøtul AS
garantiert ebenfalls, dass Stahlplattenteile zum Kaufzeitpunkt
frei von Material- oder Herstellungsfehlern sind, und diese
Garantie gilt 5 Jahre ab Lieferdatum.
Die Garantie gilt nur unter der Bedingung, dass der Kaminofen
von Fachpersonal gemäß den geltenden Gesetzen und
Regelungen sowie der Montage- und Bedienungsanleitung
von Jøtul installiert wurde. Reparierte Produkte und Ersatzteile
werden innerhalb der ursprünglichen Gewährleistungsfrist
garantiert.
2. Folgendes ist von der Garantie
ausgeschlossen:
2.1. Schäden an Verbrauchsmaterialien wie Brennerplatten,
Lüftungsgittern, Rauchgasleitblechen, Dichtungen
usw.,da sich deren Zustand aufgrund einer normalen
Abnutzung im Laufe der Zeit verschlechtert.
2.2. Schäden infolge unsachgemäßer Wartung, Überhitzung,
einer Verwendung ungeeigneter Brennstoffe
(Beispiele für ungeeignete Brennstoffe: Treibholz,
imprägniertes Holz, Bretterverschnitt, Spanplatten usw.)
oder von zu feuchtem/nassem Holz.
2.3. Installation von Zusatzausstattung zur Anpassung
lokaler Zugverhältnisse, Luftzufuhr oder anderer
Umstände, die sich Jøtuls Ein ussnahme entziehen.
2.4. Wenn ohne Jøtuls Zustimmung oder Originalteile
Änderungen/Modi kationen am Kamin vorgenommen
wurden.
2.5. Schäden während der Lagerung bei einem Händler oder
beim Transport von einem Händler
oder während der Installation.
2.6. Produkte, die von nicht-autorisierten Verkäufern verkauft
werden, wenn Jøtul ein selektives Vertriebssystem nutzt.
2.7. Verbundene Kosten (z.B. Transport-, Arbeits-,
Reisekosten usw.) oder indirekte Schäden.
Pelletsöfen, Glas-, Stein-, Beton-, Emaille- und Lackober ächen
(z.B. Abplatzen, Rissbildung, Blasenbildung, Verfärbung usw.)
unterliegen den nationalen Bestimmungen zum Verkauf von
Verbrauchsgütern. Diese Garantie gilt für Käufe, die auf dem
Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums getätigt werden.
Alle Garantieanfragen müssen innerhalb eines angemessenen
Zeitraums an Ihren lokalen autoriserten Jøtul-Fachhändler
gerichtet werden – spätestens jedoch 14 Tage nach dem
Datum, an dem der Fehler oder Defekt erkannt wurde. Siehe
Händlerliste auf unserer Website jotul.com.
Wenn Jøtul nicht in der Lage ist, die Verp ichtungen in den
oben genannten Garantiebedingungen zu erfüllen, wird ein
Ersatzprodukt mit einer ähnlichen Heizleistung kostenlos
angeboten.
Jøtul behält sich das Recht vor, jeden Austausch von Teilen
oder Dienstleistungen zu verweigern, wenn die Garantie
nicht online registriert wurde. Diese Garantie wirkt sich nicht
auf die Rechte aus, die gemäß nationalen Bestimmungen
zum Verkauf von Verbrauchsgütern bestehen. Das nationale
Beschwerderecht gilt ab dem Kaufdatum und nur gegen
Vorlage eines Kaufbelegs bzw. einer Seriennummer
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