wood-burning and pellet stoves & solid fuel stoves

Mit dem 01.01.2015 trat die vom Gesetzgeber geregelte 2. Stufe
der BImSchV in Kraft. Diese fordert die Einhaltung verschärfter
Grenzwerte bei neu gebauten Holzfeuerstätten. Sie erfüllt alle
spezifischen Normen (z. B. Ö-Norm, LRV Schweiz und spezifische
Städtenormen), da damit alle geforderten Grenzwerte erfüllt werden.
Aber auch bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen müssen in
Abhängigkeit von Alter und Qualität des Heizeinsatzes nachgerüstet
oder ausgetauscht werden.
Ersetzt ein moderner Kaminofen eine veraltete Feuerstätte, lassen
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Hinzu kommt, dass die Verbrennung von Holz keine zusätzlichen
Treibhausgase produziert, da nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wird,
wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat. Die
neuen Geräte sind deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer
als ihre Vorgänger.
Seit dem 01. Januar 2022 dürfen nur noch Feuerstätten innerhalb der EU in
Betrieb genommen werden, die der Ökodesign-Richtlinie (EU-Verordnung
2015/1185) entsprechen.
All unsere aktuellen Produkte (Kamin- und Pelletöfen) erfüllen diese Richtlinie.
Zeitpunkt der Typenprüfung
(laut Typenschild)
Zeitpunkt der Nachrüstung
bzw. Außerbetriebnahme
Vor dem 01.01.1975 oder Jahr der
Typenprüfung nicht mehr feststellbar
31.12.2014
01.01.1975 bis zum 31.12.1984 31.12.2017
01.01.1985 bis zum 31.12.1994 31.12.2020
01.01.1995 bis zum 22.03.2010 31.12.2024
DER UMWELT ZULIEBE:
DIE 2. STUFE DER
BIMSCHV
.2'(6Ζ*1ɋ– RICHTLINIE
TIPP!
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