Safety data sheet Article 22437842

Seite: 7/10
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.11.2015 überarbeitet am: 08.12.2014Versionsnummer 4
Handelsname: Grundreiniger Stein/Linoleum/PVC RM 533
(Fortsetzung von Seite 6)
41.2.18
15763-76-5 Natrium-p-cumolsulfonat
LC50/96 h > 100 mg/l (Oncorhynchus mykiss)
LC50 > 5 mg/l (Ratte) (232 min)
EC50/48 h > 100 mg/l (Daphnia magna)
EC50/96 h > 100 mg/l (Algae)
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Die enthaltenen organischen Komplexbildner erreichen einen DOC-Eliminierungsgrad von 80%
(entsprechend Nr.406 der Anlage „Analysen- und Messverfahren“) und erfüllen damit die verschärften
Anforderungen des Anhangs 49 der neuen Abwasserverordnung.
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen)
die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über
Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der
Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines
Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse (Selbsteinstufung) in der Anwendungsverdünnung 0,2%: WGK 1
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
·
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
PBT:
Nicht anwendbar.
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
·
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
·
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
·
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Muß unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden.
·
Europäischer Abfallkatalog
07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
·
Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
·
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
·
14.1 UN-Nummer
·
ADR, IMDG, IATA
UN3267
·
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
·
ADR
3267 ÄTZENDER BASISCHER ORGANISCHER
FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (N,N-Carboxymethyl-D/L-
alanin, Trinatriumsalz)
(Fortsetzung auf Seite 8)
DE