Operation Manual
Original User Guide | Pedelec Impulse Evo RS Speed Version 1 DE-63
8.2 Anbauteile, die keinen Gutachter benötigen
» Kurbeln
» Pedale (wenn bauartgenehmigte Pedalrückstrahler verwendet werden)
» Schutzblech (die Vorderkante des vorderen Schutzblechs muss
gerundet sein)
» Gepäckträger
» Sattel
» Lenkergri
» Schaltkomponenten (nur wenn die größte Übersetzung nicht geändert
wird)
» Sattelstütze
» Klingel (kann gegen eine andere gleichwertige helltönende Klingel
getauscht werden)
» Rückspiegel (kann gegen einen anderen bauartgenehmigten
Rückspiegel getauscht werden)
» Kette
» Steuersatz
» Schlauch
» Naben
8. Tausch von Bauteilen beim S-Pedelec
Da es sich bei Ihrem S-Pedelec um ein Kleinkraftrad der Klasse L1e
handelt, ist es wie für andere Kraftfahrzeuge notwendig, eine Zulassung
beim Kraftfahrtbundesamt und beim TÜV zu erwirken. Diese Genehmigung
liegt für dieses S-Pedelec vor.
Während des Genehmigungsverfahrens wurden bestimmte Bauteile
festgelegt, deren Verwendung für dieses Fahrzeug zulässig sind. Das
bedeutet, dass die Zulassung für Ihr S-Pedelec nur gültig bleibt, wenn
genau die gleichen Teile des zugelassenen Typs verwendet werden.
Wenn Teile nachträglich verändert oder ersetzt werden, greifen die
gleichen Vorgaben wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Sie dürfen nur
Austauschteile verwenden, für die es Gutachten über eine Freigabe für Ihr
S-Pedelec gibt. Alternativ können Sie auch eine Einzelabnahme beim TÜV
vornehmen lassen.
Entnehmen Sie den folgenden Auistungen, welche Teile Ihres S-Pedelecs
mit welchen Vorgaben getauscht werden dürfen.
8.1 Anbauteile, die nur gegen gleiche Teile oder Teile
mit einer Freigabe getauscht werden dürfen
» Rahmen
» Gabel
» Motoreinheit
» Akku
» Reifen
» Felgen
» Bremsanlage
» Frontlicht
» Rücklicht
» Nummernschildhalter
» Seitenständer
» Lenker
» Vorbau










