Information

Kärcher Garantiebedingungen
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Stand 02.2018
e. Reparaturen
Für alle durch einen Kärcher Werkkundendienst durchgeführten Reparaturen gewähren wir
eine Garantiedauer von 12 Monaten auf den Umfang der Reparatur.
f. Ersatzteile
Für Ersatzteile gewähren wir bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Garantiedauer von
12 Monaten.
Bei Aufsitzkehrmaschinen sowie bei Kommunalkehrmaschinen und Geräteträgern ist für die
Anerkennung von Garantieansprüchen ein Nachweis für die lückenlose Durchführung der von Kärcher
vorgeschriebenen Wartungen zu erbringen. Die Wartungsintervalle sind der Bedienungsanleitung zu
entnehmen. Als Nachweis gilt die durch einen Kärcher eigenen Mitarbeiter oder autorisierten Service-
Partner vollständig ausgefüllte Inspektions- und Wartungscheckliste.
Durch Ersatzlieferungen aus Garantiegründen oder kostenlose Nachbesserungen in der Garantiezeit
tritt weder eine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit ein noch beginnt die Garantiezeit von
neuem.
II. Geltendmachung der Garantie
Um während der Garantiezeit auftretende Material- oder Herstellungsfehler gegenüber Kärcher
geltend zu machen, erkundigen Sie sich bitte über die einzelnen Möglichkeiten auf
www.kaercher.com/de/services
oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Tel: (07195) 903-0
Fax: (07195) 903-2980
E-Mail: info@vertrieb.kaercher.com
Für die Anerkennung jeglicher Garantieansprüche ist die Vorlage eines maschinell erstellten
Kaufbeleges (Kopie ausreichend) erforderlich, aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung
hervorgehen. Diese Kopie muss bei evtl. Einsendungen beigelegt werden.
III. Voraussetzungen für eine Garantiezusage
Es handelt sich bei dem erworbenen Produkt um ein unter I. aufgeführtes Produkt.
Die Maschinen und Geräte sind in der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt.
Die Mängelrüge muss vor Ablauf der Garantiezeit unverzüglich nach Entdeckung des Mangels
schriftlich bei uns eingehen.
IV. Inhalt und Umfang der Garantie
Innerhalb der Garantiezeit auftretende Material- oder Herstellungsfehler beseitigt der Kärcher
Werkkundendienst oder ein autorisierter Service-Partner von Kärcher kostenlos, entweder
durch Instandsetzung oder durch Ersatz/Tausch der betreffenden Teile/Geräte.
Ausgetauschte Teile/Geräte gehen in das Eigentum von Kärcher über.
Der Käufer muss sich Leistungen, die er vom Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung
erhalten hat, auf die Garantie anrechnen lassen.
Für Reparaturen während der Garantiezeit werden keine Leihgeräte gestellt bzw. hierfür keine
Kosten übernommen.