Quick Start Guide

Allgemeine Geschäftsbedingungen HD+ (mit Abo)
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auch wenn HD+ zertizierte Common-Interface -+ Empfangsmodule verwendet werden. Insbeson-
dere kann es sein, dass die Entschlüsselung bzw. Darstellung einzelner Programmangebote nicht
möglich ist. Der Nutzer hat deswegen gegenüber HDP weder einen Gewährleistungsanspruch noch
ein Sonderkündigungsrecht.
3. Kommunikation/Selfcare Portal
3.1 Sofern der Nutzer im Rahmen des Vertragsabschlusses eine E-Mail-Adresse angibt, ist HDP
berechtigt, alle in Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Mitteilungen an diese E-Mail-Adresse
zu senden.
3.2 HDP behält sich vor, dem Nutzer vertragsrelevante und vertragswirksame Kommunikation, wie
z.B. Vertragsbestätigung und weitere Kundeninformationen, rechtsverbindlich in elektronischer Form
über das Selfcare Portalauf www.hd-plus.de zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall kann der Nutzer
Unterlagen online einsehen, herunterladen, ausdrucken bzw. auf eigenen Speichermedien speichern.
3.3 Der Zugang zum Selfcare Portal ist nach Anmeldung im Rahmen der Registrierung möglich.
Der Nutzer hat Zugangspasswörter streng geheim zu halten und HDP unverzüglich zu informieren,
sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
3.4 Der Nutzer ist verpichtet, HDP unverzüglich über jede Änderung seiner Bestandsdaten (Name,
Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) zu informieren. Kommt der Nutzer dieser Picht aus
Gründen, die er zu vertreten hat, nicht nach, ist der Nutzer HDP zum Ersatz des daraus resultierenden
Schadens verpichtet.
4 Servicepauschale / Laufzeit und Verlängerung des HD+ Services
4.1 Im Rahmen von Vermarktungsangeboten, beispielsweise in Verbindung mit dem Kauf eines für
HD+ zertizierten Digitalempfängers, werden HD+ Karten ausgegeben, die bereits eine Freischaltung
über mehrere Monate für den HD+ Service ohne weitere Kosten für den Nutzer beinhalten.
4.2 Im Übrigen fällt für die Nutzung des HD+ Services eine Servicepauschale an. Diese ist für zwölf
Monate im Voraus durch den Kauf einer HD+ Karte bzw. durch Verlängerung des HD+ Services auf
einer bereits aktivierten HD+ Karte, soweit diese nicht gem. Ziffer 1.8 für eine Verlängerung gesperrt
ist, zum jeweils aktuell gültigen Preis (siehe www.hd-plus.de/preise) zu entrichten. Daneben hat der
Nutzer die Wahl, eine vorgenannte HD+ Karte für mindestens einen Monat mit monatlicher Zahlweise
(im Voraus) frei zu schalten („Abo“). In diesem Fall verlängert sich die Laufzeit des Abos jeweils auto-
matisch um einen weiteren Monat, wenn es nicht mit einer Frist von ebenfalls einem Monat zum Ende
eines Verlängerungszeitraums schriftlich bzw. im Selfcare Portal gekündigt wird.
4.3 Die Verlängerung des HD+ Services erfolgt mittels der von HDP angebotenen Zahlungsverfahren
(siehe www.hd-plus.de/reload).
4.4 Soweit der Nutzer den Zahlungsweg SEPA-Lastschrift wählt, ist er verpichtet, ein SEPA-Mandat
für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen. Die einzuhal-
tenden Vorlauffristen zur Vorlage bei der Bank des Zahlungspichtigen vor Fälligkeit sind fünf Bankar-
beitstage bei einmaliger Lastschrift oder erster Lastschrift einer Folge von wiederkehrenden Last-
schriften bei SEPA-Basislastschriften und zwei Bankarbeitstage bei wiederkehrenden Lastschriften
und letzter Lastschrift bei SEPA-Basislastschriften. Schlägt beim Lastschriftverfahren der Forderungs-
einzug fehl, hat der Nutzer HDP den dadurch anfallenden Schaden zu erstatten, soweit er das Fehl
schlagen zu vertreten hat.
4.5 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei HDP. Kommt der Nutzer in
Zahlungsverzug, berechnet HDP für jedes Mahnschreiben eine Mahnpauschale gemäß Preisliste.
Dem Nutzer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass HDP tatsächlich keine oder nur in gerin-
gerem Umfang erhöhte Aufwendungen entstanden sind. Anstatt der Mahnpauschale kann HDP die
gesetzlichen Verzugszinsen fordern.
4.6 HDP ist berechtigt, das Inkasso durch Dritte durchführen zu lassen und an diese ihre Forderun-
gen abzutreten. Zu diesem Zweck ist HDP berechtigt, Bestands- und Abrechnungsdaten des Nut-
zers, soweit diese für den Forderungseinzug erforderlich sind, an Dritte zu übermitteln. Die gesetzlich
zulässige Übermittlung weiterer Daten des Nutzers zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unbe-
rührt. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens wird dem Nutzer schriftlich mitgeteilt.