User manual

Wichtige Informationen
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1 Wichtige Informationen
1.1 Sicherheitshinweise
WARNUNG!
Elektrische Gefahr!
Montage, erste Inbetriebnahme und Wartung der Stromladestation müssen von ein-
schlägig ausgebildeten, qualifizierten und befugten Elektrofachkräften
(1)
durchgeführt
werden, die dabei für die Beachtung der bestehenden Normen und Installationsvor-
schriften voll verantwortlich sind.
Beachten Sie dass ein zusätzlicher Überspannungsschutz von Fahrzeugen oder natio-
nalen Vorschriften gefordert sein kann.
Beachten Sie dass in manchen Ländern oder von Fahrzeugherstellern eine andere Aus-
lösecharakteristik des Fehlerstromschutzschalters gefordert sein kann (Type B).
Schließen Sie im rechten Anschlussbereich (Ethernet, Klemmen für Steuerleitungen)
nur Spannungen und Stromkreise an, welche eine sichere Trennung zu gefährlichen
Spannungen haben (z.B. ausreichende Isolierung).
Versorgen Sie die Klemmen (X2) ausschließlich aus Spannungsquellen, welche Schutz-
kleinspannung aufweisen!
Überprüfen Sie vor der Inbetriebnahme alle Schraub- und Klemmverbindungen auf fes-
ten Sitz!
Die Anschlussfeldabdeckung darf nie unbeaufsichtigt geöffnet bleiben. Montieren Sie
die Anschlussfeldabdeckung, wenn Sie die Stromladestation verlassen.
Nehmen Sie keine eigenmächtigen Umbauten und Modifikationen an der Stromladestati-
on vor!
Reparaturarbeiten an der Stromladestation sind nicht zulässig und dürfen nur durch
den Hersteller durchgeführt werden (Austausch der Stromladestation)!
Entfernen Sie keine Kennzeichnungen wie Sicherheitssymbole, Warnhinweise, Leis-
tungsschilder, Bezeichnungsschilder oder Leitungsmarkierungen!
Die Stromladestation hat keinen eigenen Netzschalter! Als Netztrenneinrichtung dient
der FI- und Leitungsschutzschalter der Gebäudeinstallation.
Ziehen Sie das Ladekabel nur am Stecker und nicht am Kabel aus der Steckverbindung.
Achten Sie darauf, dass das Ladekabel nicht mechanisch beschädigt wird (geknickt,
eingeklemmt, oder überfahren) und der Kontaktbereich nicht mit Hitzequellen, Schmutz
oder Wasser in Berührung kommt.
(1)
Personen die aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen
Normen, die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
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