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uneingeschränkt berührbar sein.
Diese grundsätzlichen Anforderungen ergeben sich aus der VDE 0100 Teil 410 (Errichten von
Niederspannungsanlagen; Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag).
Die Umsetzung der Bedingungen für SELV erfolgt dementsprechend in jeder Produktnorm, so
dass bzgl. berührbarer Sicherheitskleinspannungskreise ein produktübergreifendes, gleichmäßiges
Sicherheitsniveau gewährleistet ist.
4) Einsatz von Sicherheits-Transformatoren zur Erzeugung von SELV:
Bzgl. der Bewertung von Transformatoren gibt es bei den Produktnormen zwei
unterschiedliche Herangehensweisen:
- ein Teil der Produktnormen (z.B. die EN 60335-1: Geräte für den Hausgebrauch) greift bei der
Bewertung von Transformatoren auf die EN 61558-1 und deren Teile 2 zu
- ein anderer Teil (wie z.B. die EN 61010-1 oder die EN 60950-1) bewertet Transformatoren di-
rekt innerhalb der eigenen Anforderungen
In allen Fällen ergibt sich beim Einsatz von Sicherheits-Transformatoren zur Erzeugung einer
Sicherheitskleinspannung, dass eine definierte doppelte oder verstärkte Isolierung vorhanden
sein muss, so dass die entsprechenden SELV-Stromkreise uneingeschränkt berührbar sein
dürfen.
5) Bewertung / Fazit:
Ein Sicherheits-Transformator, der integrierter Bestandteil eines Gerätes ist, das im Rahmen
von CE nachweislich der zutreffenden Produktnorm im Sinne der EU-Niederspannungsrichtlinie
entspricht, erfüllt die Bedingungen zur Erzeugung einer SELV-Spannung.
In diesem Zusammenhang ist weder von Seiten der EU-Richtlinien noch von den elektrischen
Sicherheitsnormen zwingend gefordert, dass jeder Sicherheitstransformator zur Erzeugung
einer SELV-Spannung nach der EN 61558-1 + EN 61558-2-6 bewertet sein muss.
Die diesbezüglichen Anforderungen nach Abschnitt 1.2.2.4 der BG/GUV-SI 8040 (Sicher
experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen) und Abschnitt III – 6.1.7 der Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) können deshalb nicht als in Einklang mit den gültigen
EU-Richtlinien betrachtet werden und entsprechen weder dem Stand der Technik noch der
aktuellen Normenlage.
Insbesondere ist der in Abschnitt 1.2.2.4 der BG/GUV-SI 8040 beschriebene Sachverhalt
nicht korrekt. Hier wird mit Verweis auf die VDE 0100 Teil 410 alternativlos der Einsatz
eines Sicherheitstrenntransformators nach EN 61558-1 + EN 61558-2-6 gefordert.
Tatsächlich ist in der VDE 0100 Teil 410, Abschnitt 414.3.1 die Rede von der Verwendung
eines Sicherheitstransformators nach EN 61558-2-6 zur Erzeugung von SELV; allerdings wird
in Abschnitt 414.3.2 die Alternative genannt, dass zur Erzeugung stattdessen auch eine
Stromquelle eingesetzt werden kann, die den gleichen Grad an Sicherheit erfüllt wie ein
Sicherheitstransformator nach EN 61558-2-6.
Wie in den Abschnitten 2) bis 4) des hier vorliegenden Stellungnahme dargelegt, ist dies bei Geräten
nach EN 61010-1 und EN 60950-1 eindeutig der Fall.
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