Safety data sheet Article 13875287
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 09.02.2015 überarbeitet am: 09.02.2015Version: 2 (D)
Handelsname:
Flexfuge schnell
(Fortsetzung von Seite 5)
40.0.10
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Primäre Reizwirkung:
an der Haut:
Reizt die Haut und die Schleimhäute.
am Auge:
Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Stäube können Reizung der oberen Atemwege verursachen.
Längeres und wiederholtes Einatmen des Staubes kann die Atemwege schädigen.
Verschlucken grosser Mengen kann Reizungen im Verdauungstrakt verursachen.
Das Produkt kann bei längerem Hautkontakt in Verbindung mit der Hautfeuchtigkeit ernste
Hautschäden hervorrufen.
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der
EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Nach Neutralisation ist nur noch eine relativ geringe Schadwirkung der entstandenen Salze
vorhanden.
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die
Kanalisation gelangen lassen.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Europäisches Abfallverzeichnis:
17 09 04 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09
02 und 17 09 03 fallen
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender
Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden.
(Fortsetzung auf Seite 7)








