Safety data sheet

SICHERHEITSDATENBLATT
Genehmigungs-/Revisionsdatum: 10.11.2011
Druckdatum: 02.01.2012
000000035341/Version: 2.1
Seite: 2/9
56-81-5
200-289-5
Nicht verfügbar
**
**
1 - 5
107-21-1
203-473-3
Nicht verfügbar
Acute Tox. 4 H302
*
Xn; R22
*
0,1 - < 1
107-98-2
203-539-1
Nicht verfügbar
Flam. Liq. 3 H226
STOT SE 3 H336
*
R10, R67
*
Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe Abschnitt 16.
* Einstufung des Stoffes wie in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt
** Stoff nicht im Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführt
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1. Einatmen: Bei Unwohlsein Verunglückte(n) an die frische Luft bringen. Bei Auftreten von Symptomen,
ärztliche Betreuung aufsuchen.
4.1.2. Haut: Mit viel Wasser, mindestens 15 Minuten lang, abspülen und mit Seife waschen. Bei Auftreten von
Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
4.1.3. Augen: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
4.1.4. Verschlucken: KEIN Erbrechen auslösen. Verunglückte(n) 1-2 Glas Wasser trinken lassen. Sofort Arzt
zuziehen. Bewußtlosen Personen niemals etwas über den Mund verabreichen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen: Keine Information verfügbar.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Keine Information verfügbar.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel: Keine Einschränkungen bei Umgebungsbrand.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.2.1. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Feuer oder hohe Temperaturen führen möglicherweise zur
Entwicklung gefährlicher Zersetzungsprodukte., (s. a. Absatz "Stabilität und Reaktivität").
5.2.2. Ungewöhnliche Brand- und Explosionsgefahren: Kein(e,er).
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung: Atemschutzgerät (Atemschutzhalbmaske mit Filtertyp ABEK) und
Schutzkleidung tragen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren: Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.