Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830
Seite 5 von 7
Handelsname: Power Bank PPS 100 PRO / 85,8 Wh
Hersteller / Lieferant: GBT GmbH, An Gut Nazareth 18 A, D- 52353 Düren
Telefon: +49 – 2421 – 2085619, Ausstellungsdatum: 08.07.2019 Ersatz für das Datenblatt von: ---
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Einatmen:
n.v.
Verschlucken:
n.v.
Hautkontakt:
n.v.
Ätz - / Reizwirkung auf die Haut:
Keine.
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von
reizenden Gasen und Dämpfen führen.
schwere Augenschädigung / - reizung:
Keine.
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von
reizenden Gasen und Dämpfen führen.
Sensibilisierung der Atemwege / Haut:
n.v.
Keimzell-Mutagenität:
n.v.
Karzinogenität:
n.v.
Reproduktionstoxizität:
n.v.
spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
n.v.
Exposition:
spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
n.v.
Exposition:
Aspirationsgefahr:
n.v.
11.1.1 –
Erfahrungen aus der Praxis
11.1.11
n.v.
11.1.12
Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen:
Keine.
Sonstige Beobachtungen:
Keine.
Die Einstufung der Zubereitung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemässer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen
werden.
Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3
n.a.
Bioakkumulationspotenzial
12.4
n.v.
Mobilität im Boden
12.5
n.v.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6
n.v.
Andere schädliche Wirkungen
12.6.1
CSB - Wert, mg/g:
n.v.
12.6.2
BSB5 - Wert, mg/g:
n.v.
12.6.3
AOX - Hinweis:
Nicht zutreffend.
12.6.4
Ökologisch bedeutsame Bestandteile:
Entfällt.
12.6.5
Andere schädliche Wirkungen:
Nicht zutreffend.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
13.1.1
Empfehlung:
D5
Abfallschlüssel - Nr.:
160605/200134
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem
Verbraucher, dem Hersteller und dem Entsorger
festgelegt werden.
13.1.2
Zusätzlich örtliche behördliche Vorschriften beachten.
Für ungereinigte Verpackungen
Empfehlung:
Mit geeignetem Reinigungsmittel spülen. Sonst wie Produktreste.
Sicherer Umgang: Wie für Produktreste.