Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
DRUCKLUFT 67 HOCHDRUCK
Erstellt/Überarbeitet am:
16.04.19 Version :
1.1
Ref.Nr.:
BDS002236_104_20190416 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
10.5. Unverträgliche Materialien
Stark oxydierendes Mittel
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
CO,CO2
Beim Verbrennen Bildung von giftigem Fluorwasserstoff möglich.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
akute Toxizität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
schwere Augenschädigung/-
reizung:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der
Atemwege/Haut:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Keimzell-Mutagenität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
spezifische Zielorgan-
Toxizität bei einmaliger
Exposition:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
spezifische Zielorgan-
Toxizität bei wiederholter
Exposition:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr:
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen:
Einatmen :
Einatmen des Gases kann Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel
hervorrufen.
Verschlucken :
Verschlucken ist nicht wahrscheinlich
Hautkontakt :
Die Flüssigkeit kann Erfrierungen hervorrufen.
Augenkontakt :
Die Flüssigkeit kann Erfrierungen hervorrufen.
Toxikologische Daten :
Keine Informationen verfügbar
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität